Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Gläubiger ist, wer gegen einen Schuldner einen Anspruch hat, also das Recht besitzt, von eben diesem ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu fordern. Im Inkassowesen ist es der Auftraggeber welchen man im Außenverhältnis, also im Verhältnis zum Schuldner, als Gläubiger bezeichnet. Beispiel: Der Praxisinhaber ist der Gläubiger einer Forderung gegen einen Patienten, auch wenn ein Inkassounternehmen beauftragt ist, die Forderung beizubringen.