Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

IGeL ist die Abkürzung für Individuelle Gesundheitsleistungen, also Leistungen, die die Versicherten selbst bezahlen müssen. Geprägt hat den Begriff der ehemalige stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Lothar Krimmel: “Ich habe mit dem Kunstbegriff ,Individuelle Gesundheitsleistungen’ ganz bewusst die drei positiv besetzten Begriffe Individualität, Gesundheit und Leistung kombiniert. Die Abkürzung ,IGeL’ stand dann zusätzlich für einen allgemein beliebten und niedlichen Schädlingsvertilger.” IGeL müssen Ärzte nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. Eine pauschale Abrechnung ist nicht zulässig. Enthält die GOÄ keine Ziffern für die erbrachte Leistung, muss der Arzt eine entsprechende Analogziffer ansetzen. Wichtig: Erst der Behandlungsvertrag, dann die Abrechnung. Er sollte bereits im Detail darüber informieren, welche Kosten auf den Patienten zukommen.