Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Lexikon

Quittungen müssen vom Arzt immer dann ausgestellt werden, wenn Barzahlungen des Patienten erfolgen (Quittungsblöcke sind im Schreibwarenhandel erhältlich), die Kopie der Quittung bleibt in der Kasse, das Original erhält der Patient.