Die berufliche Reise mit der privaten zu verbinden, könnte durchaus zu einer Steuerersparnis führen. Das dachte zumindest ein Selbstständiger, der die Reisekosten seiner Ehefrau ebenfalls dem Finanzamt vorlegte.
(dpa) Schlechte Nachrichten für Praxisinhaber, die gerne mit Partner auf Dienstreise gehen: Wie das Finanzgericht Münster entschieden hat, kann ein Selbstständiger die bei einer beruflichen Auslandsreise entstandenen Reisekosten seiner Ehefrau nicht als Betriebsausgaben geltend machen.
Der Kläger hatte an internationalen Konferenzen in Delhi, Barcelona und Prag teilgenommen, die von einem beruflichen Netzwerk veranstaltet worden waren. Seine Ehefrau hatte ihn begleitet, damit das Paar im Anschluss an die Veranstaltungen an den jeweiligen Tagungsorten Urlaub machen konnte. Der Kläger machte die gesamten Reisekosten dann als Betriebsausgaben geltend.
Das Finanzamt erkannte jedoch nur die anteilig auf den Kläger entfallenen Kosten für die Konferenztage an. Der Entscheidung hat das Finanzgericht zugestimmt. Die Reisekosten der Ehefrau seien nicht zu berücksichtigen, da es sich um private Ausgaben handele, so die Begründung des Gerichtes. Berufliche Unterstützungen seitens der Ehefrau, die der Kläger anführte, reichten als Begründung nicht aus. Das Urteil ist rechtskräftig.
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