Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Alle Tests können von Hausärzten abgerechnet werden, wenn sicher ist, dass die Leistungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst erbracht werden (§ 1 Abs. 2 GOÄ). Die Kosten für Testmaterialien sind gemäß Nr. 4 der Allgemeinen Bestimmungen zum Abschnitt V. „Impfungen und Testungen“ mit den Gebühren abgegolten. Auch Leer- und Kontrolltests sind abrechenbar. Die angegebenen Höchstmengen gelten für den Behandlungsfall, der in der GOÄ (Gebührenordnung-Ärzte) einen Monat umfasst.

Prick- und Intrakutantests

Auch für Hausärzte steht die gesamte Palette der Testmöglichkeiten zur Verfügung. Die in der Hausarztpraxis sicher am häufigsten angewandte Testart ist der Pricktest. Dabei können bis zu 80 Einzeltests pro Behandlungsfall abgerechnet werden, allerdings bei zunehmender Menge mit reduziertem Honorar. Diese Höchstzahl dürfte beim Hausarzt medizinisch indiziert kaum erreichbar sein. Die Tests werden wie folgt abgerechnet:

  • Nr. 385 für den 1. bis 20. Test pro Behandlungsfall (45 Punkte),
  • Nr. 386 für den 21. bis 40. Test je Behandlungsfall (30 Punkte) und
  • Nr. 387 für den 41. bis 80. Test je Behandlungsfall (20 Punkte).

Eine weitere Möglichkeit, um unter anderem auch schwächere Allergien zu entdecken, ist der Intrakutantest. Auch hier besteht die Möglichkeit, bis zu 80 Tests in einer Diagnostikserie abzurechnen, aber auch hier ist die Honorierung gestaffelt:

  • Nr. 390 für den 1. bis 20. Test je Behandlungsfall (60 Punkte) und
  • Nr. 391 für jeden weiteren Test je Behandlungsfall bis hin zum 80. Test (40 Punkte).

Reib- und Scratchtests

Eine spezielle und insbesondere auf den individuellen Fall abgestimmte Testform ist gelegentlich der Reib- oder Scratchtest. Hier hat man die Möglichkeit, nichtkonfektionierte Substanzen zu testen. Die vom Patienten als Auslöser vermuteten Stoffe können das eigene Haustier, eine Kissenfüllung sein oder was auch immer der Patient vermutet. Im Unterschied zu den vorigen Tests gibt es hier keine Höchstzahl. Abgerechnet werden sie wie folgt:

  • Nr. 388 für den 1. bis 10. Test je Behandlungsfall (35 Punkte) und
  • Nr. 389 für jeden weiteren Test (25 Punkte).

Fazit

Hausärzte können Allergietests ohne Zusatzausbildung nach der GOÄ abrechnen. Allerdings lohnt sich die Anwendung wegen der Kosten der Allergene wirtschaftlich nur, wenn genügend Patienten dafür infrage kommen.

Epikutantests
Auch beim Verdacht auf eine Kontaktallergie bietet die Industrie fertige Testkits an, mit denen auch ein Hausarzt eine exakte Diagnostik durchführen kann. Die Epikutantests werden ebenfalls mit gestaffelten Honoraren abgerechnet, maximal 100 Tests je Behandlungsfall:

  • Nr. 380 1. bis 30. (30 Punkte)
  • Nr. 381 31. bis 50. (20 Punkte)
  • Nr. 382 51. bis 100. (15 Punkte)