Die Prävalenz der rheumatoiden Arthritis liegt in Deutschland nach Angaben der DGRh bei circa 0,8 bis 1,2 % der erwachsenen deutschen Bevölkerung. Wir betrachten das Thema Abrechnung der hausärztlichen und fachärztlichen Betreuung.
Häufig führen die ersten Anzeichen der rheumatoiden Arthritis (RA) die Patienten zum Hausarzt und nicht zum Spezialisten. Aber auch der Hausarzt kann aufgrund der Vorgeschichte, der klinischen Untersuchung und auch aufgrund veranlasster radiologischer und Laboruntersuchungen die Diagnose relativ frühzeitig stellen. Für die weitere Prognose des Erkrankungsverlaufs ist es für Hausärzte aber auch von Bedeutung, den Zeitpunkt der Überweisung an einen Rheumatologen zu erkennen und den Patienten zur fachärztlichen Mitbehandlung zu motivieren.
Abrechnung der hausärztlichen Betreuung bei rheumatoider Arthritis
Neben der Erhebung der Vorgeschichte und des klinischen Befundes (GOP 03000) steht im Vordergrund der Betreuung unter anderem auch immer wieder das problemorientierte hausärztliche Gespräch (GOP 03230). Dabei kann die GOP 03230 auch mehrfach im Rahmen eines Arzt-Patienten-Kontakts abgerechnet werden, und zwar je vollendete zehn Minuten. Berücksichtigen muss man dabei, dass während dieser zehn Minuten keine anderen abrechenbaren Leistungen erbracht werden. Zudem sollte man auch immer das maximale Punktzahlvolumen für die GOP 03230 im Auge behalten, das bei 64 Punkten pro Behandlungsfall liegt. Bei Überschreitung des Punktzahlvolumens werden die einzelnen Leistungen dann entsprechend abgestaffelt.
Weitere andere Leistungen sind die Chronikerpauschalen (GOP 03220 und 03221). Liegt außer der rheumatoiden Arthritis keine weitere Erkrankung vor, können die GOP 03220 und 03221 erstmalig im vierten Quartal nach gesicherter Erstdiagnose abgerechnet werden, falls die im EBM genannten Voraussetzungen ansonsten erfüllt sind: mindestens ein Arzt-Patienten-Kontakt in drei der letzten vier Quartale, wovon in zwei Quartalen persönliche Arzt-Patienten-Kontakte oder ein persönlicher und ein Videokontakt erfolgen müssen.
Rheumatologische Betreuung abrechnen
Bei der fachinternistischen rheumatologischen Betreuung sieht die Abrechnung etwas anders aus. Neben der Grundpauschale (GOP 13690 bis 13692) gibt es keine anderen Beratungsleistungen. Allerdings gibt es speziell für die Betreuung entzündlicher rheumatologischer Erkrankungen und damit auch bei der rheumatoiden Arthritis eine Zusatzpauschale, die GOP 13700, bewertet mit 232 Punkten. Da im Legendentext jedoch keine kontinuierliche Betreuung verlangt wird, ist die GOP 13700 bereits bei nur einem Arzt-Patienten-Kontakt im Behandlungsfall abrechenbar.
Eine weitere Zusatzpauschale, auch neben der GOP 13700 abrechenbar, ist die GOP 13701 für die Funktionsdiagnostik oder ein rheumatologisches Basisassessment, bewertet mit 154 Punkten.
Labor korrekt abrechnen
Labortechnisch werden zwar die meisten Untersuchungen über die Laborgemeinschaft oder den Laborarzt abgerechnet, jedoch kommen bei akuter Symptomatik immer wieder auch Entzündungsparameter ins Spiel, die sowohl beim Hausarzt als auch beim Facharzt abgerechnet werden können. Dazu gehören vor allem die CRP-Bestimmung (32128) und die BSG (32024).
EBM KAPITEL 13.7 |
---|
Zusatzpauschalen für die internistisch-rheumatologische Betreuung Relevant sind:
|