Viele Fragen zur Abrechnung nach dem EBM sind einfach zu beantworten, wenn man die Systematik und den Wortlaut verstanden hat. Wir erklären die wichtigsten Begriffe.
Nicht immer findet sich eine Regelung direkt bei der Gebührenordnungsposition (GOP), die diese betrifft. Als gutes Beispiel dafür gelten die problemorientierten Gespräche für Haus- und Kinderärzte mit GOP 03230/04230. Dass diese budgetiert sind und wie das Budget berechnet wird, findet sich am Ende der Präambel des jeweiligen Fachgruppen-EBM. Das leitet über zu den weiteren Definitionen.
Unter 9.3.1 wird je vollendete nn Minuten aufgeführt. Bei den GOP 03230/04230 steht in der EBM-Legende statt nn jeweils zehn. Das bedeutet, dass bei 19 Minuten Dauer nur einmal diese GOP angerechnet werden kann, bei 20 Minuten zweimal. Neben einer kurzen Notiz über das Problem sollte die Zeit notiert werden, wenn die entsprechende GOP mehr als einmal in einer Sitzung abgerechnet wird. Die Zeitdokumentation ist zwar nicht vorgeschrieben, da die Vertragsärztin/der Vertragsarzt mit der Abrechnung sowieso erklärt, dass die Bedingung, sprich zehn Minuten, erfüllt ist und die Budgetierung einem Missbrauch vorbeugt, aber im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung kann es hilfreich sein.
Unter 3.9.2 steht je Bein, je Sitzung. Als Beispiel dafür dient die GOP 02311. Sie beinhaltet die Versorgung des diabetischen Fußes, je Bein und je Sitzung. Wenn diabetische Füße eines Patienten in einer Sitzung behandelt werden müssen, kann man zweimal die GOP 02311 abrechnen.
Wer die Definitionen im EBM versteht, verdient mehr Geld
Unter 3.9.3 steht je Extremität, je Sitzung. Als Beispiel dafür dient die GOP 33076 für die „sonographische Untersuchung der Venen einer Extremität mittels B-Mode-Verfahren von mindestens acht Beschallungsstellen, je Sitzung“. Folglich kann zum Beispiel der Hausarzt mit entsprechender KV-Genehmigung bei ausgeprägter Varicosis an beiden Beinen und beiden Armen diese schallen und die GOP 33076 viermal in einer Sitzung abrechnen. Die erforderliche Bilddokumentation sollte so beschriftet sein, dass die Leistung eindeutig dokumentiert ist.
Die Sitzung wurde jetzt schon häufiger genannt, aber wie ist sie definiert? Als Sitzung wird eine zeitlich kontinuierliche Anwesenheit in der Praxis mit Arztkontakt verstanden. Wenn ein Patient mit kardialen Beschwerden in die Praxis kommt, nach Anamnese und Untersuchung ein Notfalllabor abgenommen, dann ein EKG geschrieben und danach das weitere Vorgehen besprochen wird, so ist dies eine Sitzung. Das trifft auch dann zu, wenn während Blutentnahme und Ableitung des EKG ein oder mehrere andere Patienten behandelt werden. Es ist nicht zulässig, eine Sitzung zum Beispiel für eine Zigarettenpause zu beenden und danach eine weitere Sitzung zu beginnen, um dadurch GOP abrechnen zu können, die pro Sitzung limitiert sind. Ein Beispiel dafür ist die verbale Intervention in der psychosomatischen Grundversorgung nach GOP 35110. Diese ist maximal dreimal pro Tag, aber nur in getrennten Sitzungen, bei einem Patienten abrechenbar. Auch hier ist eine saubere Dokumentation mit den Zeiten hilfreich, wenn diese GOP mehr als einmal pro Tag abgerechnet wird.
Eine weitere wichtige Definition wird vielfach in den Legenden von GOP aufgegriffen. Sie lautet nicht neben. Das bedeutet, dass zwei oder mehr GOP nicht nebeneinander abgerechnet werden dürfen. Sofern „nicht neben“ nicht genauer präzisiert ist, bedeutet das in einer Sitzung. Es kann aber auch präzisiert sein und sich zum Beispiel auf den Behandlungsfall beziehen. Diesen haben wir im Beitrag zu den Falldefinitionen schon genauer erläutert. Wenn sich zwei oder mehrere GOP in der Abrechnung ausschließen, kann der Vertragsarzt/die Vertragsärztin entscheiden, welche GOP er/sie abrechnet.
Präzision zahlt sich aus |
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Die unterschiedlichen Definitionen im EBM haben Konsequenzen, wie folgende Beispiele zeigen:
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