Hausbesuche müssen sein. Ob sie medizinisch immer notwendig sind, kann man kontrovers diskutieren. Da Zeitaufwand und Honorar nicht passen, sinkt die Zahl der Hausbesuche. Das hat zur Folge, dass Hausärzte, die ihrer Pflicht gewissenhaft nachkommen, Ärger bei der Abrechnung bekommen können.
Nach Anlage 5 § 2 (3) 1. des Bundesmantelvertrages für Ärzte (BMV-Ä) gehören regelmäßige Hausbesuche zur Behandlung bettlägeriger, gebrechlicher und pflegebedürftiger Patienten zum hausärztlichen Versorgungsauftrag. Wer durch mehr Hausbesuche als die Fachkollegen auffällt, muss relativ schnell der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gegenüber belegen, dass er oder sie nicht zum Vergnügen unterwegs ist. Zudem gab es mindestens in einer KV Ärger, weil man einen Hausbesuch abgerechnet hat, obwohl schon ein ärztlicher Notdienst aktiv war.
Abrechnung der ärztlichen Hausbesuche
Alle Besuche werden nach Kapitel 1.4 abgerechnet. Wobei Hausbesuche hier deutlich breiter gefasst sind als das Aufsuchen eines Patienten in der Häuslichkeit. Das Aufsuchen eines unmittelbar vor der Praxis verunfallten Motorradfahrers zählt ebenso dazu wie das Aufsuchen einer Person in einem Pflegeheim. Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) führt dazu Folgendes aus: „Ein Besuch/eine Visite ist eine ärztliche Inanspruchnahme, zu der der Arzt seine Praxis, Wohnung oder einen anderen Ort verlassen muss, um sich an eine andere Stelle zur Behandlung eines Erkrankten zu begeben.“
Wie normale und dringliche Hausbesuche abgerechnet werden
Der EBM unterscheidet, ob Besuche wegen der Erkrankung ausgeführt werden oder ob diese dringlich sind, also unverzüglich ausgeführt werden müssen.
- Bei einem Besuch wegen der Erkrankung wird die Gebührenordnungsposition (GOP) 01410 abgerechnet. Am einfachsten ist es, wenn der Besuch angefordert und als nicht dringlich eingestuft wurde, diesen abends nach der Sprechstunde oder aber am Folgetag vor oder nach der Frühsprechstunde durchzuführen. Wenn der Besuch ohne Anforderung aus medizinischen Gründen erfolgte, ist eine genaue Dokumentation wichtig.
- Bei der Anforderung eines dringlichen Besuches ist dieser unverzüglich durchzuführen. Man kann den Patienten, den man gerade behandelt, zu Ende behandeln, muss sich dann aber aufmachen. Abgerechnet werden diese Besuche mit den GOP 01411 und 01412. Die entsprechenden Zeitangaben finden Sie im Kasten.
Patient beim Hausbesuch nicht angetroffen
Wenn bei einem angeforderten Besuch der Patient nicht angetroffen wird oder aber nicht die Tür aufmacht, so kann dieser Besuch trotzdem abgerechnet werden. Das trifft auch dann zu, wenn ein dringlicher Besuch angefordert wurde, sich aber vor Ort herausstellt, dass der Besuch nicht dringlich war oder aber der Besuchte durchaus in der Lage war, in die Praxis zu kommen.
Abrechnung Notdienst
Im Notfall und im organisierten ärztlichen Notdienst gelten andere Regeln. Dann wird nach Kapitel 1.2 abgerechnet. Wenn dabei ein Besuch notwendig ist, rechnet man dies nach GOP 01418 ab.
Welche Wegstrecke Hausärzte abrechnen dürfen
Jeweils regional gibt es Sonderziffern, mit denen die Wegstrecke abgerechnet wird. Dabei gelten Radien bis zu zwei Kilometer, zwei bis fünf Kilometer sowie über fünf Kilometer vom Ausgangspunkt. Ob die Strecke zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto zurückgelegt wird, ist für die Pauschalen egal.
Dringende Besuche |
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