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Hausbesuche: Pflichtbewusste Ärzte werden abgestraft


Arzt beim Hausbesuch

Hausbesuche müssen sein. Ob sie medizinisch immer notwendig sind, kann man kontrovers diskutieren. Da Zeitaufwand und Honorar nicht passen, sinkt die Zahl der Hausbesuche. Das hat zur Folge, dass Hausärzte, die ihrer Pflicht gewissenhaft nachkommen, Ärger bei der Abrechnung bekommen können.

Nach Anlage 5 § 2 (3) 1. des Bundesmantelvertrages für Ärzte (BMV-Ä) gehören regelmäßige Hausbesuche zur Behandlung bettlägeriger, gebrechlicher und pflegebedürftiger Patienten zum hausärztlichen Versorgungsauftrag. Wer durch mehr Hausbesuche als die Fachkollegen auffällt, muss relativ schnell der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gegenüber belegen, dass er oder sie nicht zum Vergnügen unterwegs ist. Zudem gab es mindestens in einer KV Ärger, weil man einen Hausbesuch abgerechnet hat, obwohl schon ein ärztlicher Notdienst aktiv war.

Abrechnung der ärztlichen Hausbesuche

Alle Besuche werden nach Kapitel 1.4 abgerechnet. Wobei Hausbesuche hier deutlich breiter gefasst sind als das Aufsuchen eines Patienten in der Häuslichkeit. Das Aufsuchen eines unmittelbar vor der Praxis verunfallten Motorradfahrers zählt ebenso dazu wie das Aufsuchen einer Person in einem Pflegeheim. Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) führt dazu Folgendes aus: „Ein Besuch/eine Visite ist eine ärztliche Inanspruchnahme, zu der der Arzt seine Praxis, Wohnung oder einen anderen Ort verlassen muss, um sich an eine andere Stelle zur Behandlung eines Erkrankten zu begeben.“

Wie normale und dringliche Hausbesuche abgerechnet werden

Der EBM unterscheidet, ob Besuche wegen der Erkrankung ausgeführt werden oder ob diese dringlich sind, also unverzüglich ausgeführt werden müssen.

Patient beim Hausbesuch nicht angetroffen

Wenn bei einem angeforderten Besuch der Patient nicht angetroffen wird oder aber nicht die Tür aufmacht, so kann dieser Besuch trotzdem abgerechnet werden. Das trifft auch dann zu, wenn ein dringlicher Besuch angefordert wurde, sich aber vor Ort herausstellt, dass der Besuch nicht dringlich war oder aber der Besuchte durchaus in der Lage war, in die Praxis zu kommen.

Abrechnung Notdienst

Im Notfall und im organisierten ärztlichen Notdienst gelten andere Regeln. Dann wird nach Kapitel 1.2 abgerechnet. Wenn dabei ein Besuch notwendig ist, rechnet man dies nach GOP 01418 ab.

Welche Wegstrecke Hausärzte abrechnen dürfen

Jeweils regional gibt es Sonderziffern, mit denen die Wegstrecke abgerechnet wird. Dabei gelten Radien bis zu zwei Kilometer, zwei bis fünf Kilometer sowie über fünf Kilometer vom Ausgangspunkt. Ob die Strecke zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto zurückgelegt wird, ist für die Pauschalen egal.

Dringende Besuche
  • Zeitangabe GOP 01411
    zwischen 19.00 und 22.00 Uhr oder an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 07.00 und 19.00 Uhr
  • Zeitangabe GOP 01412
    zwischen 22.00 und 07.00 Uhr oder an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 19.00 und 07.00 Uhr oder bei Unterbrechen der Sprechstundentätigkeit mit Verlassen der Praxisräume
    Quelle: EBM
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