Sorgen Sie sich nicht über Nach- und Rückzahlungsforderungen an das Finanzamt. Das Geld ist dort gut aufgehoben, weil recht gut verzinst. Ein außergewöhnliches, aber dennoch auch ein Sparmodell.
Betriebsprüfungen können sich über Jahre hinziehen. Vom Fiskus geforderte Zinsen auf Steuernachzahlungen erreichen so oft genug ähnliche Größenordnungen wie die Steuernachzahlung selbst: 0,5 Prozent pro Monat, also sechs Prozent pro Jahr. Das ist weit mehr, als derzeit seriös am Kapitalmarkt zu erzielen ist. Zweck der Nachzahlungszinsen ist eigentlich, beim Steuerpflichtigen den Vorteil abzuschöpfen, den dieser bis zur Zahlung der Steuern durch vorübergehende Anlage des Steuernachzahlungsbetrages erzielen kann.
Da die Banken etwa für Tagesgeld derzeit nur rund zwei Prozent Zinsen zahlen, verschafft der gesetzliche Zinssatz von sechs Prozent der Finanzverwaltung so ungerechtfertigte finanzielle Vorteile. Eine erste Klage dazu wies das Finanzgericht Düsseldorf zwar ab, doch legte der unterlegene Kläger dagegen jedoch Revision beim Bundesfinanzhof ein (Az.: I R 80/10). Der Bundesfinanzhof muss nun klären, ob sechs Prozent p.a. angesichts der aktuellen Lage am Kapitalmarkt wirklich angemessen ist.
Egal, wie die höchsten Finanzrichter …
… diese Frage beantworten, bis dahin hat der weit über den Marktverhältnissen liegende Nachzahlungszins auch seine Vorteile: er gilt nämlich auch für Forderungen, die Steuerbürger gegenüber dem Fiskus haben. Also nicht hektisch werden, wenn Ihnen der Fiskus noch Geld schuldet. Die Finanzkasse muss es mit sechs Prozent im Jahr verzinsen.
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