Dem Grunde nach unterliegen die freiberuflichen Leistungen der Ärzte nicht der Umsatzsteuerpflicht. Sie sind nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings gilt diese Regelung nicht flächendeckend für alle Leistungen, die von Ärzten erbracht werden. Wer also Wunschleistungen (IGeL) erbringt oder eine gutachterliche Tätigkeit ausübt, tappt schnell in die Umsatzsteuerfalle.
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IGeL und Gutachten
Gutachten, IGeL und Co.: Umsatzsteuergefahr für Ärzte
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Zahlungsausfälle verhindern
Vorsicht Verjährung! Jetzt noch rasch Forderungen durchsetzen
Wer kennt Sie nicht: Die lästige Jagd in den Arztpraxen nach nicht eingebrachten Forderungen, denen die Verjährung droht. In der Beliebtheitsskale ebenso ganz oben finden sich die nicht gestellten Rechnungen für Karteileichen. Was ist zu tun?
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Telematikinfrastruktur: Informationen rund um den Konnektor
KoCoBox MED+: Das Tor zu einer neuen Welt
Der Konnektor sorgt dafür, dass AIS, KIS, ZIS u.v.m. beim Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sicher in die zentrale Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens eingebunden sind. Als einiger Konnektor erfüllt derzeit die KocoBox Med+ alle Anforderungen der gematik.
Mehr...Fehlerhafte Abrechnung
Das können Sie tun, wenn Sie zuviel Gehalt überwiesen haben
Ein verrutschtes Komma, ein Zahlendreher, ein Computerabsturz: Gründe für Fehler bei Überweisungen gibt es etliche. Wie Ärzte ihr Geld zurückbekommen, wenn sie Mitarbeitern zu viel Gehalt überwiesen haben, erfahren Sie hier.
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Darauf müssen Ärzte sich einstellen
Das neue Besteuerungsverfahren: Die wichtigsten Änderungen
Bis 2022 soll das neue Besteuerungsverfahren umgesetzt werden, doch viele Änderungen treten schon ab 1. Januar 2017 in Kraft. Hier das Wichtigste, auf das sich Ärzte künftig einstellen müssen, in Kürze.
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Wirtschaftlich oft sinnvoll
Kleinunternehmerregelung: Wann Ärzte besser verzichten sollten
Die meisten Ärzte bieten heute nicht nur heilberufliche Behandlungen an. Dank der sogennanten Kleinunternehmerregelung können die Umsätze oftmals trotzdem umsatzsteuerfrei bleiben. Wann ein Verzicht auf die Anwendung als “Kleinunternehmer” sinnvoll sein kann und wie man diesen in die Wege leitet, erläutert Steuerberater Dennis Janz LL.M., Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK).
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Hohe Weiterempfehlungsrate
Aktuelle Umfrage zeigt: CGM Online-Terminbuchung mit Arztpraxen erzielt hohe Weiterempfehlungsrate bei Patienten
Die Online-Terminbuchung der CGM LIFE eSERVICES der CompuGroup Medical Deutschland AG für Patienten erreicht einen Net Promoter Score (NPS) von +60. Dieses Ergebnis steht für eine herausragende Weiterempfehlungsrate von mehr als 20.000 Patienten.
Mehr...Richtig investieren – Teil 5
Investitionsabzugsbetrag in der Arztpraxis: Abschreibung im Voraus
Der Investitionsabzugsbetrag ist eines der wenigen Steuermodelle, die Praxen Liquidität verschaffen können. Aber auch hier geht es nicht ohne Haken und Ösen zu. Daher sollten Ärzte geplante Investitionen im Blick haben – und den Investitionsabzugsbetrag beizeiten freiwillig auflösen. Was es mit dem Investitionsabzugsbetrag auf sich hat, sagen wir Ihnen im letzten Teil unserer Serie.
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Notfalls Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen
Zusatzversicherung: Beiträge für Praxismitarbeiter als Sachlohn deklarieren
Wer als Praxisinhaber für Mitarbeiter eine Zusatzversicherung abschließt, kann die monatlichen Beiträge als Sachlohn deklarieren. Das hat finanzielle Vorteile – allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
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Rückforderungen drohen
Honorare: Probleme beim Kassenwechsel der Patienten vermeiden
Zum Jahreswechsel heben viele Krankenversicherer die Beiträge an, Patienten nutzen die Gelegenheit, um die Kasse zu wechseln. Für Praxen heißt das: Mehr, aber auch notwendige Bürokratie fürs Ummelden. Damit Kassen erst gar keine Honorare zurückfordern können, müssen Praxisinhaber vorsorgen.
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Richtig investieren – Teil 2
Fürs kleine Geld: Geringwertige Wirtschaftsgüter für die Arztpraxis
Es macht einen Unterschied, ob Sie Karteimappen oder Desinfektionsmittel für Ihren Betrieb kaufen, also Gegenstände, die schnell aufgebraucht sind – oder ob Sie eine neue Untersuchungsliege anschaffen und diese über mehrere Jahre nutzen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter existieren im Steuerrecht besondere Regelungen – über die wir Sie im zweiten Teil unserer Serie informieren.
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Urteil des Bundesgerichtshofs
Steuerlast mit Rückstellungen für Regresse gezielt senken
Der Bundesfinanzhof fällte vor Kurzem ein Urteil, das bilanzierende Praxisbesitzer stärkt.
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Jetzt dürfen solche Ärzte Rückstellungen für drohende Regresse bilden und damit ihre Steuerlast gezielt reduzieren. Voraussetzung: Es müssen dafür klar definierte Gründe vorliegen.