Der Konnektor KoCoBox MED+ wurde von der gematik für den Produktivbetrieb der Telematikinfrastruktur zugelassen. Ein entscheidender Meilenstein für den bundesweiten Rollout der Telematikinfrastruktur. Denn KoCoBox MED+ ist der erste Konnektor, der für den Produktivbetrieb der Telematikinfrastruktur zugelassen wurde. Was bedeutet die Zulassung nun für Ärzte?
Ohne Konnektor kann eine Arztpraxis nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden werden. Deswegen ist die Zulassung des bisher einzigen Konnektors von entscheidender Bedeutung für den bundesweiten Rollouts. Jetzt können in Praxen alle notwendigen TI-Komponenten eingerichtet werden. Bis zum Jahreswechsel wurden bereits tausende Praxen durch die CGM erfolgreich angebunden. Der Konnektor ermöglicht den Datentransfer zwischen Praxis und Telematikinfrastruktur. Durch Auslesen der kryptografischen Schlüssel, die auf der SMC-B und der Gesundheitskarte (eGK) hinterlegt sind, stellt der Konnektor die Verbindung zu den E-Health-Anwendungen rund um die eGK her. Um dabei höchste Sicherheit zu gewährleisten muss ein Konnektor vor der offiziellen Zulassung mehrere Prüfverfahren durchlaufen. Die Sicherheitszertifizierung spricht das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Grundlage eines umfangreichen erfolgreich absolvierten sicherheitstechnischen Prüfverfahrens aus. Die Bestätigung der Spezifikationskonformität erfolgt dann durch die gematik mit der abschließenden Zulassung des Produktes. Dieser obliegt es, die Regelungen für eine interoperable und kompatible TI zu schaffen und deren Aufbau und Betrieb zu übernehmen. Hierzu gehört auch, sicherzustellen, dass die angebotenen Produkte und Dienstleistungen den geltenden Anforderungen im Hinblick auf Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit sowie Verfügbarkeit der Betriebsleistungen entsprechen. Eine sichere Anbindung an die TI kann und darf nur mit zertifizierten Komponenten und Diensten erfolgen. So geschehen auch beim Konnektor KoCoBox MED+.
Um die Vorteile der TI sicher nutzen zu können, benötigen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten neben dem Konnektor verschiedene TI-Komponenten und -Dienste. Alle müssen vorab von der gematik für den Einsatz in der TI zugelassen sein. Auch das in der Praxis genutzte Arztinformationssystem oder der VPN-Zugangsdienst zur Herstellung der Internetverbindung. Die Arztinformationssysteme CGM ALBIS, CGM MEDISTAR, CGM M1 PRO, CGM TURBOMED, DATA VITAL und die Zahnarztinformationssysteme CGM Z1, CHREMASOFT, CGM HIGHDENT PLUS und Zahnarztrechner sowie das Krankenhausinformationssystem CGM CLINICAL und der VPN-Zugangsdienst TELEMED haben diese offiziellen Zulassungen bereits von der gematik erhalten.
Nähere Erläuterungen zu den TI-Komponenten sowie alle Informationen rund um die Telematikinfrastruktur, aktuelle Angebote und die Möglichkeit sich für einen kostenfreien TI-Newsletter einzuschreiben finden Sie unter cgm.com/wissensvorsprung.

Jürgen Veit

Letzte Artikel von Jürgen Veit
- Ohne SMC-B (Security Module Card) kann die Praxis nicht starten – 14. März 2018
- Telematikinfrastruktur: Die Installation – 21. Februar 2018
- KoCoBox MED+: Das Tor zu einer neuen Welt – 19. Februar 2018
Anzeige
Ohne SMC-B (Security Module Card) kann die Praxis nicht starten
Um den Installationstermin zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) so zeitsparend wie möglich zu gestalten und den Praxisablauf möglichst wenig zu berühren, muss eine Praxis im Vorfeld der... Mehr
Weitere Artikel zum Thema:
Anbindung an Telematikinfrastruktur
CGM bindet erste Praxis an die Telematikinfrastruktur an
Beiträge müssen gezahlt werden
Krankenhaus muss zahlen: Sozialversicherungspflicht für Honorararzt
Ergebnis des Schiedsverfahrens wird Ende April erwartet
Telematikinfrastruktur: Kassen wollen Erstausstattung nicht zahlen
Grafik der Woche
Die Pkw-Maut auf europäischen Straßen