Ärzte erhalten 18 Euro für nachträgliches Corona-Impfzertifikat

Mit der Einführung des digitalen Impfnachweises im Juni müssen Millionen von Corona-Impfungen aus den gelben Heften in QR-Codes für das Smartphone übertragen werden. Die Bundesregierung will den zusätzlichen Aufwand für Praxen vergüten.
Für ein nachträglich ausgestelltes Corona-Impfzertifikat dürfen Arztpraxen und Apotheken voraussichtlich bald bis zu 18 Euro abrechnen. Das sieht der Entwurf für eine Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) aus dem Bundesgesundheitsministerium vor. Die Verordnung soll zum 7. Juni 2021 in Kraft treten. Hintergrund ist vor allem der im Juni geplante EU-weite digitale Impfpass für das Smartphone. Millionen bereits erfolgter COVID-19-Schutzimpfungen müssen mit QR-Codes übertragen werden, um sie in der CovPass-App oder der Corona-Warn-App anzuzeigen.
Nachträglicher Eintrag erfordert besondere Sorgfalt
„Der zusätzliche Aufwand soll vergütet werden“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am vergangenen Freitag diesbezüglich in der Bundespressekonferenz. „Die nachträgliche Ausstellung eines Impfzertifikates erfordert besondere Sorgfalt auf Seiten der ausstellenden Praxis, um das tatsächliche Vorliegen einer vorgenommenen Impfung ausreichend zu plausibilisieren und Missbrauch des Impfzertifikates zu verhindern“, heißt es in dem Entwurf der neuen CoronaImpfV.
6 Euro pro Corona-Impfzertifikat direkt nach der Impfung
Die erhöhte Vergütung von 18 Euro sollen Ärztinnen und Ärzte für das erstmalige Erstellen von Zertifikaten und das erneute Ausstellen nach Verlust der Bescheinigung bekommen, wenn sie die Corona-Impfung nicht selbst vorgenommen haben. Ansonsten gibt es für das Ausstellen des Zertifikats direkt nach einer Corona-Impfung jeweils sechs Euro. Erfolgt dies „unter Einsatz informationstechnischer Systeme“, reduziert sich der Betrag auf zwei Euro. Dasselbe gilt für die nachträgliche Bestätigung einer Corona-Impfung, die in der eigenen Praxis durchgeführt worden ist.
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