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Corona-News

Deutschlands Arztpraxen können ab sofort Digitale Impfnachweise für ihre Patienten erstellen. Die dafür benötigte Webanwendung stellt das Robert-Koch-Institut auf seinem Portal kostenlos zur Verfügung (digitaler-impfnachweis-app.de). Die Anmeldung erfolgt über das zuständige KV-Netz oder über den Telematikinfrastruktur Connector mittels Komfort-Client. Soweit jedenfalls die Theorie.

Ausstellung digitaler Impfzertifikate nicht in allen Praxen möglich

Die Realität sieht anders aus: Der Großteil der Patienten, die jetzt in ihrer Hausarztpraxis vorstellig werden, um sich das digitale Impfzertifikat ausstellen zu lassen, wird leer ausgehen. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) klarstellt, können niedergelassene Hausärzte und Fachärzte die digitalen Impfzertifikate nämlich noch gar nicht ausstellen. Außer, wenn sie in das entsprechende Modellvorhaben eingebunden sind. „Nicht sofort flächendeckend, sondern zunächst nur im Rahmen einer begrenzten Testphase wird der digitale Impfnachweis in Deutschland starten“, so Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Denn bislang seien weder die technischen Voraussetzungen noch die Klarheit über genaue technische Abläufe in den Praxen gegeben. Beides sei aber Voraussetzung für eine flächendeckende Anwendung.

Die Vergütung für das E-Zertifikat

Wenn es soweit ist, fällt die Vergütung für die Arztpraxen übrigens genauso hoch aus wie bei den Apotheken. Erfolgt die Eintragung im Nachhinein, werden je Impfzertifikat 18 Euro gezahlt. Wenn aber Erst- und Zweitimpfung durch dieselbe Arztpraxis durchgeführt und die Zertifizierung in einem Vorgang erstellt wird, fallen für das zweite Zertifikat lediglich 6 Euro an.

Technik noch nicht ausgereift

Auch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg bestätigt auf Nachfrage von ARZT & WIRTSCHAFT, dass die benötigte technische Anbindung der Praxen noch nicht zur Verfügung steht. So soll das E-Zertifikat ab Montag (14.06.) zwar in Apotheken zu bekommen sein, in den baden-württembergischen Arztpraxen sei das aber “definitiv noch nicht möglich”.

Mit einem Start in den Arztpraxen rechne man erst im Juli, wenn ein entsprechendes Modul für die Praxisverwaltungssysteme (PVS) bereit stehe. Die Bundesregierung hat die PVS-Hersteller in einer Ausschreibung aufgefordert, bis Ende Juni – spätestens zum 12. Juli – das entsprechende Update bereitzustellen. Damit soll  der Aufwand für die Erstellung der digitalen Impfnachweise in den Arztpraxen reduziert werden. “Vorher werden die Arztpraxen keine Zertifikate mit QR-Code erstellen können”, bestätigt Eva Prien von der Pressestelle der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.

PVS-Modul soll Aufwand reduzieren

An dem Modul wird mit Hochdruck gearbeitet, wie der Geschäftsführer des Bundesverbands Gesundheits-IT – bvitg e.V., Sebastian Zilch, bestätigt: „Der digitale Impfnachweis bringt uns ein weiteres Stück Freiheit zurück. Derzeit arbeiten die Praxisverwaltungssystem-Hersteller mit Hochdruck an der Umsetzung und wir gehen davon aus, dass mit dem nächsten Update bis Anfang Juli die entsprechende Funktion zur Verfügung stehen wird und dann in den Arztpraxen eingesetzt werden kann. Alle Anbieter, die sich am Open-House-Verfahren beteiligen, werden die Funktion ihren Kundinnen und Kunden anbieten. Indem die Nachweise über die gewohnten Prozesse ausgestellt werden können, wird der Aufwand für die Arztpraxen minimiert. Wir freuen uns, damit einen Beitrag zur Entlastung der derzeit stark unter Druck stehenden Arztpraxen leisten zu können.“

Neben der PVS-basierten Erfassungsmöglichkeit soll es weitere Lösungen zur Generierung solcher Zertifikate geben. So plant das Robert Koch Institut (RKI) gemeinsam mit IBM eine alternative Lösung zur Generierung solcher CovPass-Zertifikate. Doch auch dies sei erst möglich, wenn alle rechtlichen und technischen Details geklärt sind.

Fazit: Bis alles funktioniert, werden sich Ärzte und Patienten also wohl noch in Geduld üben müssen.