Aufgrund der Corona-Krise bieten viele Firmen ihren Beschäftigten Kurzarbeit an. Diese wirkt sich nicht nur auf das ausgezahlte Gehalt, sondern auch auf die Höhe der späteren Rente aus.
(dpa/tmn) Beziehen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld, sind sie weiter in der Rentenversicherung versichert. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden während der Kurzarbeit auf der Basis des tatsächlich gezahlten – also des reduzierten – Verdienstes des Beschäftigten gezahlt, erklärt die Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Gezahlt werden die Beiträge gemeinsam vom Versicherten und dem Arbeitgeber.
Die Beiträge werden vom Arbeitgeber aufgestockt. Zusätzlich vom Arbeitgeber gezahlt werden Beiträge auf der Basis von 80 Prozent des Verdienstes, der wegen Kurzarbeit ausgefallen ist. Die Aufstockung der Beiträge durch den Arbeitgeber ist gesetzlich vorgesehen und muss nicht extra vom Arbeitnehmer beantragt werden.
Die Kurzarbeit wirkt sich damit auch auf die spätere Rente aus. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat bisher einen monatlichen Verdienst in Höhe von 3000 Euro brutto gehabt. Während der Kurzarbeit reduziert sich sein Verdienst auf 1500 Euro brutto monatlich.
Ein Jahr Beschäftigung ohne Kurzarbeit ergäbe hier einen Rentenanspruch von knapp 29,40 Euro monatlich. Bei einem Jahr Kurzarbeit sind es aktuell nur rund 26,40 Euro. Der Unterschied beträgt also 3 Euro im Monat.
Anzeige
So organisieren Sie Covid-Impfungen in Ihrer Hausarztpraxis (inkl. kostenlosem Praxisratgeber)
Die Impfkampagnen gegen das Coronavirus sind in Deutschland gestartet. Vorerst wird nur in speziellen Impfzentren geimpft; nach und nach soll die Durchführung der Covid-Impfung auch in die Hausarztpr... Mehr
Weitere Artikel zum Thema:
Gleicher Job, weniger Geld
Frauen erhalten im Schnitt ein Viertel weniger Rente
Freiberufler dürfen günstigere Lösung nutzen
Rente: Gericht stärkt Befreiungsrecht von freiberuflichen Ärztinnen und Ärzten
Altersvorsorge
ifo Institut empfiehlt Bürgerfonds: Ein Hedgefonds soll die Rente sichern
Basis-Wissen
Die größten Irrtümer zum Thema Rente
Gemeinschaftspraxis
Die gefährlichsten Betriebsprüfer schickt die Deutsche Rente