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Corona-News

Aktuell dürfen Ärzte nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beziehungsweise eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes für bis zu einer Woche ausstellen. Die Regelung wurde jetzt ergänzt: Ab sofort sind so auch Krankschreibungen für die Dauer von bis zu 14 Tagen möglich.

Telefonische AU auch im Verdachtsfall

Wie die nachgebesserte Regelung von KBV und Krankenkassen vorsieht, ist neben der längeren Dauer auch neu, dass unter die Regelung auch Patienten fallen, bei denen ein Infektionsverdacht mit dem Coronavirus besteht. Voraussetzung für die telefonische Krankschreibung ist aber weiterhin, dass es sich nur um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt.

Damit können Patienten im Verdachtsfall zu Hause bleiben und müssen nicht wegen der bloßen Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit extra in die Praxis kommen. Gleichzeitig soll das Risiko für eine Ausbreitung des Virus reduziert werden.

Arzt informiert über Test

Sollte bei einem Patienten mit Infektionsverdacht eine Labordiagnostik (nach RKI-Kriterien) erforderlich sein, informiert der Arzt ihn darüber, wo er sich testen lassen kann. In einigen KV-Bereichen benötigen Patienten für die Untersuchung eine Überweisung (Muster 10). In diesen Fällen schickt der Arzt die Überweisung dem Patienten per Post zu.

Die Regelung zur telefonischen AU ist bis zum 23. Juni befristet.