Gefahr auch offline: Was tun bei Identitätsdiebstahl?

Wenn sich Betrüger sensible Daten von Dritten beschaffen, können sie auf fremden Namen und fremde Rechnung auf Shoppingtour gehen. Wer Opfer solch einer Masche wird, sollte zügig auf den Identitätsdiebstahl reagieren.
(dpa/tmn) Flattern Ihnen Rechnungen für angeblich bestellte Ware oder unberechtigte Inkassoforderungen ins Haus? Oder tauchen unerklärliche Abbuchungen auf dem Bankkonto auf? Dann sind das Indizien dafür, dass Ihre Identität von Betrügern missbraucht wird, sagt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Finanzinstitute sollten unbegründete Abbuchungen zurückführen
Was tun? Die Verbraucherzentrale rät, umgehend die Hausbank zu informieren. Betroffene Konten oder Karten sollten sicherheitshalber gesperrt werden. Der Sperr-Notruf lautet 116 116. Ist bereits unberechtigt Geld abgebucht worden, sollten die Beträge durch die Finanzinstitute zurückgebucht werden.
Opfer sollten den Betrugsfall zudem umgehend der Polizei melden. Außerdem müssen Passwörter der betroffenen Accounts durch neue, sichere Passwörter ersetzt werden. Anschließend sollte der Identitätsklau auch bei Schufa und Co. angezeigt werden, um später keine Nachteile bei der Kreditwürdigkeit zu erleiden. Sollten sich später Inkassounternehmen mit Zahlungsaufforderungen melden, hilft ein Musterbrief der Verbraucherzentrale beim Widerspruch.
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