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Gute Nachrichten: Schiedsamt setzt höhere Erstattungsbeträge für TI fest


Bildschirm mit der Aufschrift Telematikinfrastruktur

Arztpraxen sollen in Zukunft höhere Kostenerstattungen für die Telematikinfrastruktur erhalten. Nachdem der GKV-Spitzenverband entsprechende Forderungen mehrfach abgelehnt hatte, hat nun das Bundesschiedsamt zugunsten der niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen entschieden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte seit Monaten eine Anpassung der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) gefordert. Arztpraxen sollten endlich marktgerechte Kostenerstattungen erhalten. Dies hatte der GKV-Spitzenverband allerdings abgelehnt. Weshalb die KBV das Bundesschiedsamt eingeschaltet hat – mit Erfolg.

Laut Entscheidung des Bundesschiedsamts müssen die Pauschalen für Kartenterminals, KIM-Dienste und weitere Anwendungen tatsächlich angehoben sowie neue Pauschalen eingeführt werden.

Die nun festgelegten Eckpunkte sehen laut Mitteilung der KBV unter anderem folgende Erhöhungen vor:

Schiedsamt lehnt nachträgliche Finanzierung ab

Abgelehnt hat das Schiedsamt die Forderung der KBV nach einer Sonderpauschale für TI-Ausgaben, die den Praxen in der Vergangenheit nicht erstattet wurden, also für die in den letzten Jahren nicht ausgeglichenen Kosten. Auch die Forderung, aktuellere Fallzahlen heranzuziehen, wurde abgelehnt. Es bleibt also dabei, dass die Fallzahl der Jahre 2016/2017 einer Betriebsstätte maßgeblich dafür ist, wie viele Kartenterminals eine Praxis für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan zusätzlich erstattet bekommt.

 

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