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TI-Finanzierung: Erstattung der Kosten für Ermächtigte geregelt


Sparschwein steht auf Taschenrechner

Ermächtigte Ärzte und Einrichtungen können sich noch bis Ende 2020 die Anschluss- und Betriebskosten für die Telematikinfrastruktur über die Kassenärztlichen Vereinigungen erstatten lassen. Das sieht die jetzt beschlossene Übergangslösung vor.

Seit Jahresanfang war die Finanzierungssituation unklar, jetzt haben sich KBV, Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf eine Übergangslösung verständigt. Die Vereinbarung sieht laut aktueller Mitteilung der KBV vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Auszahlung der Pauschalen bis zum 31. Dezember 2020 übernehmen. Danach übernimmt die DKG diese Aufgabe.

Dazu wurde die TI-Finanzierungsvereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband rückwirkend zum 1. Januar 2019 angepasst. Dies wurde erforderlich, da die Finanzierungsvereinbarung zwischen Krankenkassen und DKG widersprüchliche Regelungen enthielt.

Übergangslösung mit Einschränkungen

Die Übergangslösung gilt ausschließlich für Ermächtigte, die mit ihrer Praxis oder Einrichtung bereits an die TI angeschlossen sind sowie für die, die noch im alten Jahr die TI-Technik bestellt haben und demnächst installiert bekommen.

Die Erstattung der Kosten für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) wird ausschließlich über die KVen laufen. Eine Abrechnung über die DKG ist nicht möglich.

Andere ermächtigte Einrichtungen erhalten die Kostenerstattung immer über die Regelungen der DKG-TI-Finanzierungsvereinbarung, unabhängig davon, ob sie an die IT-Strukturen eines Krankenhauses angeschlossen sind.

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.

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