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Bundestag bewilligt Heizkostenzuschuss für Bedürftige

von dpa

Heizkörper
Wer Wohngeld bezieht, bekommt wegen der hohen Energiekosten einen Heizkostenzuschuss. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Wegen der stark gestiegenen Energiepreise bekommen bedürftige Haushalte im Herbst einen weiteren Heizkostenzuschuss. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag einstimmig verabschiedet.

Danach erhalten allein lebende Wohngeld-Empfänger einmalig 415 € Heizkostenzuschuss. Ein Zwei-Personen-Haushalt bekommt 540 €, für jede weitere Person gibt es jeweils 100 € zusätzlich.

An Studierende und Azubis, die BAföG oder andere staatliche Unterstützung erhalten, werden pauschal 345 € ausgezahlt. Durch den Fokus auf einkommensschwache Haushalte sei der Zuschuss besonders zielgenau und unterstütze «diejenigen, die es am meisten brauchen», erklärte die Grünen-Abgeordnete Hanna Steinmüller.

Bei zu hohen Kosten jetzt Wohngeld beantragen

Von der Finanzspritze sollen alle Haushalte profitieren, die im Zeitraum von 1. September bis 31. Dezember 2022 in mindestens einem Monat wohngeldberechtigt sind. Vor einem halben Jahr hatte der Bundestag schon einmal einen ähnlichen Heizkostenzuschuss für Wohngeld-Bezieher, Studenten und Auszubildende gewährt.

Der Sozialverband VdK hält den Empfängerkreis allerdings für zu klein. Wegen der rasant steigenden Preise könnten immer mehr Menschen ihre Rechnungen nicht begleichen, die bislang kein Wohngeld beziehen. «Wer seine Heizkosten nicht zahlen kann, sollte deshalb im Oktober Wohngeld beantragen», sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele der Deutschen Presse-Agentur.

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Author's imageIlias TsimpoulisChief Medical Officer bei Doctolib
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