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EEG-Reform: Verbesserte Förderung für Solarstrom


Sparschwein vor Solaranlage

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage lohnt sich jetzt deutlich mehr für Hauseigentümer. Auch Ärzte und Ärztinnen können dank einer neuen Einspeisevergütung damit gleichzeitig Geld sparen und verdienen.

Das Gesetzespaket der Bundesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien ist beschlossene Sache – und damit auch eine deutlich verbesserte Solarförderung. Bereits seit Juli gibt es mehr Geld – vor allem für Hauseigentümer, die erzeugte Sonnenenergie komplett in das öffentliche Netz speisen. Zunächst war zwar eine Kürzung der Vergütung für Teileinspeiser vorgesehen. Hier gibt es jetzt aber mehr finanzielle Anreize, um den Ausbau auch auf privaten kleinen Dachflächen voranzutreiben.

Das sind die neuen Fördersätze

Möglich macht es das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die aktuelle Reform des EEG beinhaltet zwei völlig unterschiedliche Tarifmodelle für Betreiber von neu installierten Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden, die Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Die Fördersätze richten sich seit Juli nach der Größe der Solaranlage und der gewählten Nutzungsvariante, für die sich die Betreiber vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden können:

Volleinspeiser: Verkaufen Besitzer von neu installierten Solaranlagen den erzeugten Strom komplett an ihren Netzbetreiber vor Ort, bekommen sie bis zu 13,40 Cent je Kilowattstunde. Das ist etwa doppelt so viel wie bisher. Bei Anlagen bis 40 Kilowatt installierter Leistung sind es noch 11,3 Cent pro Kilowattstunde.

Eigenverbraucher: Eigentümer von neu installierten Solaranlagen, die den erzeugten Strom teils selbst verbrauchen und teils ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten bis zu 8,60 Cent je Kilowattstunde. Das ist ein Drittel mehr als bisher. Bei größeren Anlagen bis 40 Kilowatt installierter Leistung sind es 7,5 Cent pro Kilowattstunde.

Degression bis Anfang 2024 gestoppt

Die Förderung der Einspeisung beim Netzbetreiber ist wie gehabt 20 Jahre lang staatlich garantiert. Die Fördersätze sollen erst wieder für Photovoltaikanlagen sinken, die ab dem Jahr 2024 in Betrieb gehen. Sie sollen dann im Halbjahresrhythmus um jeweils ein Prozent abschmelzen. Das heißt Degression. Bisher sank die Einspeisevergütung monatlich. Im Juli lag sie bei 6,24 Cent je Kilowattstunde. Das ist bei Kleinanlagen oft zu wenig, um die Investitionskosten in 20 Jahren wieder einzuspielen.

Eine Solaranlage lohnt sich doppelt

Für viele Privathaushalte ist Solarstrom nicht nur Energie-, sondern auch Einnahmequelle. Laut dem Statistischen Bundesamt erzielten sie durch den Stromverkauf zuletzt durchschnittlich 174 Euro im Monat. Die Experten der Stiftung Warentest haben berechnet, dass sich eine Solaranlage auf dem Dach aufgrund der EEG-Reform in den meisten Fällen künftig mehr lohnen wird. Renditen von drei bis sechs Prozent sind über einen Zeitraum von 20 Jahren auch bei vorsichtiger Kalkulation drin.

Wer von den neuen Vergütungssätzen profitieren will, darf seine Photovoltaikanlage vor der EEG-Reform noch nicht in Betrieb genommen haben und muss seinem Netzbetreiber vor Jahresbeginn mitteilen, wie er den Solarstrom künftig einspeisen möchte. Sofort loslegen funktioniert sowieso oft nicht: Aktuell dauert es von der Bestellung bis zur Lieferung mehr als ein halbes Jahr, berichtet das Solar Cluster Baden-Württemberg. Kleine Photovoltaikanlagen mit zehn Kilowatt installierter Leistung kosten demnach im Schnitt rund 1.400 Euro netto pro Kilowatt.

Auch wenn sie zuletzt teuer geworden sind, lohnt sich die Investition. Angesichts der Strompreise für Endkunden vom Energieversorger, die teilweise bis zu 40 Cent je Kilowattstunde betragen, wird für Hausbesitzer nämlich auch der Eigenverbrauch immer lukrativer. Zum Vergleich: Eine Kilowattstunde selbst erzeugter Strom liegt je nach Kosten der Solaranlage derzeit im Durchschnitt bei rund 14 Cent.

Solarrechner gibt Aufschluss, was sich jetzt lohnt

Wer die Anschaffung einer Solaranlage plant, kann auf der Internetseite der Stiftung Warentest die Kosten, Erträge und Rendite ermitteln. Unter:
test.de/solarrechner

Steuervorteil
Seit Juli können auch Eigentümer von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung selbst entscheiden, ob sie die Einkünfte aus der Solarstromproduktion in ihrer Einkommensteuererklärung angeben oder nicht. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Bislang lag die Grenze bei 10 Kilowatt. Wer bei seinem Finanzamt den Antrag auf Steuerbefreiung stellt, muss von Gewinnen aus Solarstrom demnach nichts abgeben.
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