Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Honorare

Der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt und Psychotherapeut aus vertragsärztlicher Tätigkeit erhöhte sich laut der aktuellen Veröffentlichung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 2015 im Vergleich zu 2014 um 2.576 Euro auf 211.892 Euro. Das entspricht einer Steigerung um 1,2 Prozent.

Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg im Durchschnitt um 1,48 Euro auf 63,63 Euro (+2,4 Prozent). Entsprechende Zuwächse registrieren laut Bericht allerdings nur 14 der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Auch bleibt nach Schätzungen des KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen weiterhin jede zehnte Leistung der Niedergelassenen weiterhin unbezahlt. 

Honorarumsätze für Haus- und Fachärzte

Der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt erhöhte sich im hausärztlichen Versorgungsbereich 2015 gegenüber Vorjahr um 3.193 Euro auf 212.801 Euro (+1,5 Prozent). Der Honorarumsatz je Behandlungsfall erhöhte sich im Durchschnitt um 0,85 Euro auf 62,80 Euro (+1,4 Prozent).

Bei den Fachärzten war die Entwicklung regional sehr unterschiedlich: Die Veränderungsraten liegen zwischen minus 1,5 Prozent in Bayern und plus 2,8 Prozent in Thüringen. Im Bundesdurchschnitt zeigte sich ein Plus von 0,8 Prozent. Damit erhöhte sich der Honorarumsatz je Arzt um 1.619 Euro auf 202.876 Euro.

Die größten Zuwächse verzeichneten laut Honorarbericht Fachärzte für Humangenetik (+10,5 Prozent), Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (+6,3 Prozent), Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (+5,9 Prozent), Fachärzte für Augenheilkunde (+4,8 Prozent) und Fachärzte für Psychiatrie (+4,7 Prozent). Bei den ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten beläuft sich das Plus auf 3,2 Prozent.

Die größten Rückgänge bei Fachärzten für Innere Medizin

Die höchsten Rückgänge beim durchschnittlichen Honorarumsatz verzeichneten Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Angiologie (-4,4 Prozent) sowie mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie (-3,6 Prozent).

Zahlen des vierten Quartals

Im Detail hat sich im vierten Quartal 2015 der Honorarumsatz je Arzt und Psychotherapeut im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,0 Prozent leicht erhöht. Etwas stärker gestiegen ist der Honorarumsatz je Behandlungsfall mit 2,9 Prozent.

Das Honorarumsatzvolumen der Hausärzte stieg dabei um 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Je Arzt wurde ein Plus von 1,1 Prozent erzielt. Die Vergütung je Behandlungsfall stieg um 2,3 Prozent.

Das Honorarumsatzvolumen der Fachärzte erhöhte sich im selben Zeitraum um 4,4 Prozent. Je Arzt wurde ein Plus von 2,5 Prozent, je Behandlungsfall von 3,5 Prozent erzielt. Die größten Zuwächse beim Umsatz konnten Humangenetiker (+10,8 Prozent) sowie ärztliche und psychologische Psychotherapeuten (+10,5 Prozent) verbuchen.

Honorarumsätze II. Quartal

Frühjahr und Sommer 2015 bescherten Vertragsärzten und Psychotherapeuten ein kleines Plus bei der Gesamtvergütung.

So erhöhte sich der Honorarumsatz je Arzt im zweiten Quartal 2015 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,3 Prozent (+1.201 Euro auf 53.074 Euro). Der Umsatz je Behandlungsfall stieg im gleichen Zeitraum um 3,2 Prozent (+2,03 Euro auf 64,61 Euro).

Es profitierten vor allem die Niedergelassenen in Bayern mit einem Plus von 4,3%. Auch in Niedersachsen (3,2%), Bremen (2,9%), Hessen (2,6%) und Hamburg (2,4%) lag man über dem Durchschnitt. Ganz anders die Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Plus von nur 0,4%. In Sachsen mussten die Niedergelassenen sogar ein Minus (-2%) hinnehmen.

 Honorarumsätze III. Quartal

Mit 0,7 Prozent (+341 Euro auf 51.483 Euro) fiel der Anstieg des Honorarumsatzes je Arzt im dritten Quartal allerdings deutlich geringer aus. Der Umsatz je Behandlungsfall stieg um 2,9 Prozent (+1,78 Euro auf 63,35 Euro).

Den größten Zuwachs gab es mit 3,3% bei den KBV-Mitgliedern im Saarland. Auch Schleswig-Holstein (2,25), Hamburg (1,2%), Bremen und Niedersachsen (je 2,2%), Nordrhein (1,5%), Hessen (2,1%), Rheinland-Pfalz (2,0%), Baden-Württemberg (0,6%) und Thüringen (2,3%) konnten ein Plus verzeichnen. In allen anderen KBV-Gebieten wurde eine negative Entwicklung verzeichnet.

Im dritten Quartal 2015 hat sich bei den Hausärzten der durchschnittliche Honorarumsatz im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,1 Prozent erhöht, der Honorarumsatz je Behandlungsfall ist dabei um 2,1 Prozent gestiegen. Im fachärztlichen Versorgungsbereich sind der Honorarumsatz je Arzt um 0,4 Prozent und der Honorarumsatz je Behandlungsfall um 3,5 Prozent gestiegen.

Die ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten verzeichneten im zweiten Quartal 2015 ein Plus von 2,0 Prozent (je Behandlungsfall um 1,3 Prozent) und im dritten Quartal ebenfalls von 2,0 Prozent (je Behandlungsfall um 2,2 Prozent).

Honorarumsatz ist nicht Einkommen

Leider erwecken solche Zahlen bei vielen Laien ein falsches Bild, deshalb muss auch an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass der Honorarumsatz nicht mit dem Netto-Einkommen des Arztes verwechselt werden darf. Dieses beträgt beim Arzt oder Psychotherapeut laut KBV durchschnittlich nämlich nur 23,5 Prozent des Honorarumsatzes. Die anderen 76,5 Prozent des Honorarumsatzes entfallen auf die Finanzierung von Betriebsausgaben  wie z.B. Personal, Miete, Energie und Versicherungen, medizinische Geräte. Diese machen bis zu 51,6 Prozent der Kosten aus. Weitere Teile des Honorarumsatzes gehen für Steuerzahlungen (14,9 Prozent), berufsständische Altersversorgung (7,1 Prozent) sowie Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen (2,8 Prozent) drauf.

Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das dem Arzt persönlich zur Verfügung steht.