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Honorarvereinbarung 2016: KV Nordrhein und Kassen einig

von A&W Online

Eine Person gibt einer anderen 350 Euro
Foto: underdogsstudios - fotolia.com

Das Honorarvolumen der niedergelassenen Vertragsärzte in Nordrhein wird sich im laufenden Jahr um gut drei Prozent erhöhen. Darauf haben sich die nordrheinischen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein jetzt geeinigt.

Das Honorarplus, auf das man sich im Rahmen der Honorarvereinbarung 2016 geeinigt hat, entspricht einem Gesamtvolumen von knapp 83 Millionen Euro und setzt sich zusammen aus Vorgaben der Bundesebene sowie regionalen Verhandlungsergebnissen.

Die Umsetzung der Bundesvorgaben inklusive der Anhebung des Orientie-rungspunktwerts auf 10,4361 Cent sowie die Berücksichtigung der Verän-derungsraten bei Morbidität und demographischer Entwicklung führen zu einer Steigerung von rund 2,9 Prozent. Die regionale Vereinbarung enthält darüber hinaus weitere Honorarmittel für förderungswürdige Leistungen oder die Förderung von Praxisnetzen.

Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung

Wie bereits im Vorjahr, fließen diese Mittel zu einem großen Teil auch in 2016 wieder in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung ein. Einig waren sich die Vertragspartner auch darin, dass alle bestehenden Sonderverträge, zum Beispiel zur Förderung des ambulanten Operierens, in Nordrhein fortgeführt werden.

Auf Grundlage der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses aus dem September 2015 zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vereinbarten KV und Krankenkassen auch eine rückwirkende Vergütung für die Jahre 2012 bis einschließlich des dritten Quartals 2015.

Die Höhe der Nachvergütungen wird insgesamt etwa 22 Millionen Euro betragen; Anspruch auf eine Nachvergütung haben allerdings nur jene Vertragsärzte und -psychotherapeuten, die für das entsprechende Quartal Widerspruch gegen ihre Honorarbescheide eingelegt hatten.

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