Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Honorare

Das jetzt vorliegende Gutachten der Honorarkommission für ein modernes Vergütungssystem bietet aus Sicht der KBV „zur Weiterentwicklung der ärztlichen Vergütung weiterführende Ansätze“. Ein wesentliches Ergebnis sei aber auch, dass eine einheitliche Gebührenordnung für PKV und GKV mehr Nachteile als Vorteile bringe, konstatierte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Zugleich sieht die Kommission Reformbedarf sowohl bei der GOÄ als auch beim EBM.

Die Honorarkommission hat Gassen zufolge die unterschiedlichen Realitäten und Voraussetzungen von GOÄ und EBM erkannt und richtig eingeschätzt, „dass eine einzige Gebührenordnung nicht die dafür erforderliche Flexibilität mit sich bringt“. Sein Fazit: „Damit sollte das Ziel einer Einheitsgebührenordnung vom Tisch sein.“

Das sieht auch der Zi-Vorstandsvorsitzende von Stillfried so. Der Vorschlag der KOMV sei vielleicht wissenschaftlich interessant, praktikabel sei er aber nicht. Denn der sogenannte Gemeinsame Leistungsausschuss wäre mit Aufgaben überfrachtet; die notwendige Weiterentwicklung würde eher gelähmt als befördert. “Die Idee, den Vergütungssystemen mit der Definition ärztlicher Einzel- bzw. Teilleistungen einen gemeinsamen Anker zu geben, ist interessant, aber extrem herausfordernd.” Wahrscheinlich komme sie, wenn überhaupt, nur für Teilbereiche in Betracht. Diese Aufgabe sollte dann aber allein bei der ärztlichen Selbstverwaltung liegen.

Wie bisher würden nun im Bewertungsausschuss für die Versorgung gesetzlich Versicherter gemeinsam mit der GKV Euro-Preise kalkuliert und gegebenenfalls Leistungskomplexe gebildet, so Gassen: „Die Vertragsärzte brauchen daneben auch eine echte Gebührenordnung in Euro, die solide betriebswirtschaftlich kalkuliert ist und Investitionen in die ambulante Medizin fördert.“