Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Immobilien

Traditionell bilden das ärztliche Versorgungswerk und die private Altersvorsorge die Grundlage der Altersvorsorge von niedergelassenen Ärzten. Dagegen gilt die betriebliche Altersvorsorge als trockenes Thema – aufwändig und kompliziert umzusetzen. Peter Augustin Huber kann dies nicht nachvollziehen. Er ist Experte auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge und entwickelt seit mehr als 30 Jahren Altersvorsorge-Konzepte für Selbstständige – darunter auch niedergelassene Ärzte. Gerade Praxisinhaber könnten demnach von einem neuartigen Modell profitieren: der betrieblichen Altersvorsorge mit Immobilien.

Üblicherweise wird die betriebliche Altersvorsorge in deutschen Arztpraxen per Direktversicherung abgeschlossen. Sie stellt die simpelste Form der betrieblichen Altersvorsorge dar. Die Direktversicherung eignet sich allerdings nur für die Praxismitarbeiter. Für den Praxisinhaber ist die Höhe der möglichen Beiträge einfach zu gering. Herr Huber sieht hier ein systemisches Problem: “Was hilft es dem Arzt, wenn er bei Pensionsbeginn einen mittleren fünfstelligen Betrag ausbezahlt bekommt? Löst das seine Versorgungsproblematik? Ärzten fehlt hier einfach das notwendige Fachwissen, während viele Berater eher das schnelle Geld suchen. Doch dafür ist die betriebliche Altersvorsorge nicht geeignet, weil sie einiges an Aufwand erfordert. Da wird dann lieber eine private Lebens- oder Rentenversicherung verkauft.”

Große Nachteile der Lebens- und Rentenversicherung

Lebens- und Rentenversicherungen weisen neben der mageren Rendite weitere, teils erhebliche Nachteile auf. So müssen die anfallenden Gewinne jährlich versteuert werden, weil der Vertrag im Betriebsvermögen läuft. Zudem orientiert sich die fixe Beitragshöhe nicht an den Betriebsergebnissen. Dies kann vor allem für kleinere Praxen zum Problem werden; und es findet kein Inflationsausgleich statt. Kommt es zur Insolvenz der Praxis, so kann der Insolvenzverwalter die Versicherung einziehen und bis zur Pfandreife verwalten. Darüber hinaus rentieren sich Lebens- und Rentenversicherungen erst nach etwa 15 bis 20 Jahren. Würde der Praxisinhaber früher versterben, so hätte er mit der Versicherung einen Verlust erzielt; denn von da an würde kein einziger Euro mehr an seine Familie fließen. Falls sich die Praxisgesellschaft die Versicherungssumme einmalig auszahlen lässt, entsteht ein weiteres finanzielles Risiko: Je älter der Praxisinhaber wird, desto größer droht der Verlust für die Praxis zu werden. Herr Huber bezeichnet diese verzwickte Lage als “Johannes-Heesters-Risiko”.

Nun verspricht ein neuartiges Konzept der Altersvorsorge niedergelassenen Medizinern Steuervorteile, erhebliche Praxisgewinne und eine angemessene Pensionshöhe: die betriebliche Altersvorsorge mit Immobilien. Voraussetzung dafür ist, dass die Praxis in eine GmbH umgewandelt wird, damit eine solche Direktzusage möglich wird.

Der entscheidende Vorteil: Die Immobilie verbleibt Eigentum der Praxisgesellschaft

Bei der betrieblichen Altersvorsorge mit Immobilien kauft die Praxisgesellschaft eine Immobilie. Am lohnendsten ist hierbei eine denkmalgeschützte Immobilie. Diese dient nun der Praxisgesellschaft als Rückdeckung für die Pensionszahlungen an den Praxisinhaber. Dieses Modell weist einen entscheidenden Vorteil auf: Während bei der herkömmlichen betrieblichen Altersvorsorge die Beiträge mit dem Ableben des Empfängers eingestellt werden, verbleibt die gekaufte Immobilie selbst nach dem Tod des Praxisinhabers im Eigentum der Praxisgesellschaft. “Ähnliches machen übrigens auch die Versicherungen mit den Beiträgen aus der betrieblichen Altersvorsorge”, erklärt Herr Huber. “Im Prinzip erspart sich der Arzt bei diesem Modell die Versicherung und holt sich die Immobilie direkt in die eigene Praxisgesellschaft.” Als Folge bleibt jeder einzelne investierte Euro in der Praxis.

Niedergelassene Ärzte profitieren bei der betrieblichen Altersvorsorge mit Immobilien von weiteren Vorteilen. Zum Beispiel können stille Reserven gebildet und Nebenkosten abgesetzt werden, weil die Immobilie Teil des Betriebsvermögens ist. Dies wiederum hat eine Senkung der Steuerlast zur Folge. Zudem kann der Arzt die Beitragshöhe variieren, was insbesondere in finanziell schwierigen Zeiten Erleichterung verschafft. Dank der Mieteinnahmen sorgt die Immobilie dafür, dass regelmäßig kalkulierbare Einnahmen entstehen und ein Inflationsausgleich stattfindet. Man darf auch nicht vergessen, dass die Immobilie als Eigentum der Praxisgesellschaft vor dem Zugriff durch Banken und Versicherungen geschützt ist. Ganz nebenbei steigt die Bonität der Praxisgesellschaft dank des großen Vermögenswertes.

Steuervorteile und ein enormer Praxisgewinn

Maßgeblich ist letztendlich, in welcher Höhe sich die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge tatsächlich auswirken. Herr Huber will dies mit einer vereinfachten Beispielrechnung beantworten. Dabei geht er davon aus, dass der Praxisinhaber aktuell 40 Jahre alt ist und mit 67 Jahren in Rente gehen möchte. Dieser möchte im Rentenalter eine monatliche Pension von 7.000 Euro erhalten, welche pro Jahr um 2 % steigt. Der Praxisinhaber verfügt über einen Steuersatz von 25 % und stirbt schließlich im Alter von 85 Jahren. Für die Praxisgesellschaft setzt Herr Huber einen Gesamtsteuersatz von 32 % voraus. “Mit der herkömmlichen Rentenversicherung hätte der Arzt rund 1,4 Millionen Euro netto an Pensionsleistungen erhalten. Hierfür hätte die Praxisgesellschaft Aufwendungen von insgesamt etwa 800.000 Euro nach Steuern gehabt. Es verbleibt also eine Gesamtbilanz von knapp 650.000 Euro. Doch je früher der Arzt verstirbt, desto mehr rutscht das Resultat in Richtung Minusgeschäft”, rechnet Herr Huber vor. Doch für die betriebliche Altersvorsorge mit Immobilien zeichnet er ein ungleich besseres Bild: “Zwar hätte die Pensionshöhe auch hier etwa 1,4 Millionen Euro betragen; dank der erheblichen Steuerersparnis hätte die Praxisgesellschaft jedoch nur effektive Investitionen von 300.000 Euro gehabt. Doch vergessen Sie nicht, dass die Immobilie dank Wertsteigerung noch Teil eines Gesellschaftsvermögens von fast 2,3 Millionen Euro wäre. Der Arzt hätte also mit seiner Praxisgesellschaft einen Gewinn von über 3,4 Millionen Euro erwirtschaftet.”

Vergleich zwischen der Rentenversicherung und der betrieblichen

“Bei dieser Beispielrechnung habe ich sogar noch konservative Annahmen zugrunde gelegt”, stellt Herr Huber klar. Die Praxisgesellschaft hätte eine hochwertige Denkmalschutzimmobilie mit vier Eigentumswohnungen für 1,4 Millionen Euro erworben. 80 % dieser Investitionen könnten während der ersten zwölf Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Die Wertsteigerung der Immobilie berücksichtigt Herr Huber mit 1 % jährlich. Bei den Darlehenszinsen für die Praxisgesellschaft geht er von 1,5 %, nach zehn Jahren von 2,5 % aus. Die Tilgungsrate bezieht er mit 2 % in seine Beispielrechnung ein. Trotzdem würden die Mieteinnahmen und die gesparten Steuern dafür sorgen, dass ein deutlicher Überschuss verbleibe. Dieser werde auf einem zusätzlichen Konto gesammelt und verzinst.

Einfache Umsetzung mit dem passenden Partner

Auch wenn die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge mit Immobilien auf ganzer Linie überzeugen, stellen sich viele Ärzte die Frage nach der Umsetzbarkeit dieses Konzepts. Bei der herkömmlichen Pensionszusage per Rückdeckungsversicherung benötigt der niedergelassene Mediziner schließlich nur eine Versicherung. Die betriebliche Altersvorsorge mit Immobilien erfordert dagegen einen geeigneten Steuerberater, die passende Immobilie, eine Bank für die Baufinanzierung und den Gang zum Notar. Auch eine Immobilienverwaltung ist von Vorteil, um die Immobilie betreuen zu lassen. Doch niedergelassene Ärzte brauchen den Aufwand nicht zu scheuen. Mittlerweile gibt es die ersten Finanzdienstleister, welche das komplette Konzept der betrieblichen Altersvorsorge mit Immobilien abwickeln können – von der Praxis-Umwandlung in eine GmbH über die Steueroptimierung bis hin zur langfristigen Betreuung der Immobilie.

*Der Autor: Niels C. Fleischhauer ist Gesellschafter für Unternehmenskommunikation von Monetaris, der Agentur für Vermögensgestaltung für Ärzte und ihre Familien. Einen Kontakt zum Unternehmen und weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.monetaris.de/kontakt.

Sämtliche Informationen zu dem vorstehenden redaktionellen Text wurden gemeinsam mit der BOISSIER legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erarbeitet. Damit ist keine Rechts- oder Steuerberatung durch Monetaris verbunden.

Niels C. Fleischhauer

Gesellschafter für UnternehmenskommunikationMonetaris