Energieeffiziente Gebäude sind ein wichtiger Baustein zur Errreichung der Klimaschutzziele. Der Bund hat daher neue Investitionsanreize für Immobilienbesitzer geschaffen. Damit können auch Ärztinnen und Ärzte dauerhaft ihren CO2-Ausstoß senken und Kosten sparen.
Grafik: iStock/Ratsanai
Seit Jahresbeginn hat die Bundesregierung die Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich vereinfacht und verbessert. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll Immobilienbesitzer und Häuslebauer stärker motivieren, etwa in den Austausch der Heizung oder eine Dämmung der Hausfassade zu investieren. Dafür greift der Staat tiefer in seine Kasse. Zusätzlich zu den ohnehin geplanten Mitteln will er 5,8 Milliarden Euro lockermachen. Denn der Gebäudesektor verursacht etwa 14 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland und hat vergangenes Jahr sein Klimaschutzziel verfehlt.
Attraktivere Konditionen als vorher
Nun sind die vielen verschiedenen Förderungen zum nachhaltigen Bauen und Sanieren gebündelt worden zu nur noch drei BEG-Teilprogrammen:
- für Wohngebäude,
- Nichtwohngebäude
- und Einzelmaßnahmen.
Die neue Subvention ist im Juli vollständig angelaufen und verfügbar als günstiger Kredit oder anteiliger Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Wahl der passenden Variante hängt davon ab, ob jemand eine Finanzierung benötigt oder genügend Eigenkapital mitbringt.
Der Staat beteiligt sich bestenfalls zur Hälfte an den förderfähigen Investitionskosten. Direkte Zuschüsse für einzelne Modernisierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, bei der Anlagentechnik – unter anderem zur Beleuchtung, Belüftung und Wärmeerzeugung – sowie zur Heizungsoptimierung können Privatleute und Gewerbetreibende beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Für solche Einzelmaßnahmen gibt es auch eine Kreditvariante der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
Wer einen effizienten Neubau errichten oder ein Bestandsgebäude sanieren möchte, kann bei der KfW entweder Investitionszuschüsse oder via Hausbank deren Kredite inklusive Teilschuldenerlass beantragen. KfW-Kredite für Wohn- und Nichtwohngebäude gibt es ab 0,57 beziehungsweise 0,58 Prozent effektivem Jahreszins. Käufer und Bauherren können zum Beispiel bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit bekommen. Ein Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Betrag um 15 bis 50 Prozent und verkürzt somit die Laufzeit – die Höhe richtet sich stets nach der Effizienzstufe des Vorhabens.
Energetische Sanierungen bestehender Wohngebäude fördert der Staat mit einem Zuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit. Für neue Nichtwohngebäude gibt es je nach Grundfläche einerseits Kredite bis 30 Millionen Euro und andererseits Zuschüsse für Bau und Sanierung bis 15 beziehungsweise 6,75 Millionen Euro.
Nur noch ein Antrag für alles nötig
Interessenten müssen nur noch einen Antrag stellen, bevor sie mit dem geplanten Vorhaben loslegen können. Die Fachplanung und Baubegleitung unterstützt die KfW auch, sodass man oft nur den halben Preis für einen Sachverständigen zahlen muss. Meistens besteht die Pflicht zur Einbindung von Energieeffizienz-Experten. Das macht Sinn, denn das ganze Förderprozedere ist nach wie vor kompliziert.
Informationen im Internet |
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Mit dem Förderwegweiser Energieeffizienz gelangen Sie mit wenigen Klicks zu der Förderung, die zu Ihrem Vorhaben passt. Auf der folgenden Website finden Sie neben allen Förderdetails sowie den Konditionen für Zuschüsse und Kredite auch passende Beratungsangebote: www.deutschland-machts-effizient.de |
André Gieße