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Neustart der Energiehausförderung am 20. April


Enegieeffizienzklassen auf Bauplan

Die Bundesregierung gibt nach einem Förderstopp im Januar wieder grünes Licht für KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss. Allerdings haben sich die Konditionen verschlechtert und das Geld ist knapp.

Wer einen energiesparenden Neubau plant, kann inzwischen wieder eine staatliche Förderung dafür erhalten. Ab dem 20. April 2022 ist es möglich, bei der KfW-Bank für ein „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40)“ eine Neubauförderung zu beantragen.

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kürzlich mitteilte, gelten dafür nun modifizierte Bedingungen: So seien die Fördersätze halbiert worden und es stehe ein Budget von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Das mit angepassten Konditionen neu gestartete Programm ist in dieser Form bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Interessenten sollten sich darauf einstellen, dass die Fördergelder sehr schnell ausgeschöpft sein werden, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck. „Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert.“

Zudem fördere der Bund künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizungen, hieß es. „Das ist politisch allemal angezeigt“, erklärte der Grünen-Politiker mit Blick auf die wachsende Energieunsicherheit infolge des Krieges in der Ukraine.

Das sind die neuen KfW-Konditionen

Private und gewerbliche Häuslebauer und -käufer können ausschließlich die Kreditvariante mit einem Tilgungszuschuss bei KfW-Bank beantragen. Förderfähig sind Wohn- und Nichtwohngebäude, die lediglich 40 Prozent der Energie verbrauchen, die Standardhäuser in Deutschland derzeit benötigen. Anträge sind grundsätzlich vor einer Vertragsunterzeichnung zu stellen.

Wie viel Finanzierung man von der KfW bekommt, hängt von den Effizienzgebäude-Stufen des Neubaus ab. Es gibt drei, gestaffelt nach Ausstattungslevel: Die Erneuerbare Energien-Klasse, die Nachhaltigkeits-Klasse und die Plus-Klasse.

Die Höchstgrenze des KfW-Förderkredits beim Neubau von Wohngebäuden beträgt unabhängig von den Effizienzgebäude-Stufen 150.000 Euro je Wohneinheit. Der Tilgungszuschuss liegt bestenfalls bei 18.750 Euro. Bei Nichtwohngebäuden beträgt der KfW-Förderkredit höchstens 30 Millionen Euro. Der Tilgungszuschuss liegt je nach Qualität der Effizienzgebäude-Stufe bei bis zu 3,75 Millionen Euro.

So ist der weitere Plan der Regierung

Ist das Budget von einer Milliarde Euro in diesem Jahr ausgeschöpft, dann soll die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt werden. Die finanzielle Unterstützung vom Staat gibt es anschließend nur noch in Kombination mit einem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Das QNG-Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung und wird künftig verpflichtend. Damit will Wirtschaftsminister Habeck ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt. Diese Regelung soll bis Ende 2022 gelten.

Als dritter Schritt ist ab Januar 2023 ein neues Förderprogramm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Es soll das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiterentwickeln und die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus nehmen. Die Details dazu sind derzeit noch in Arbeit. Die meiste staatliche Förderung solle künftig allerdings in die energetische Sanierung fließen, denn in alten Häusern entstünden die meisten Emissionen, sagte Habeck. „Sie ist enorm wichtig, um im Gebäudebereich beim Klimaschutz voranzukommen.“

Stopp and Go bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bundesminister Habeck hatte Anfang dieses Jahres die Zuschüsse für das energieeffiziente Bauen und Sanieren von Gebäuden wegen einer Antragsflut und fehlender Haushaltsmittel vorzeitig gestoppt. Nach heftiger Kritik bearbeitete die staatliche KfW-Bank zumindest bis zu einem bestimmten Stichtag eingegangene Anträge noch.

Die Förderung für energieeffizientes Sanieren lief schon am 22. Februar 2022 wieder unverändert an. Für Neubauten nach den Kriterien des früheren EH55-Programmes gibt es inzwischen keine weitere Förderung. Das sind solche, dass die nur 55 Prozent der Energie eines Standardhauses verbrauchen. Ab dem nächsten Jahr soll das die Mindestanforderung im Neubau werden, weil dieser Standard inzwischen üblich ist.

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