In drei Schritten zur Absicherung der Arzt-Familie

Deutschland hat im Vergleich zu anderen Industrieländern die größten Lücken in der Versorgung von Hinterbliebenen, obwohl die Kosten dafür vergleichsweise gering wären. Wie Ärzte ihre Familien absichern können, erklärt Ihnen unser Experte.
Der Anruf kam unerwartet für die Familie mit zwei minderjährigen Kindern. Ihr Ehemann, Vater und als Arzt der Alleinverdiener in der Familie, knapp über 50, läge im Koma: eine spontane Aneurysma-Blutung während er am OP-Tisch arbeitete.
Als die Ehefrau bei mir Rat suchte, war ihr Mann zwischenzeitlich verstorben und hatte der Witwe ein ziemliches Chaos hinterlassen. Die hochpreisigen Lebenshaltungskosten in München führten umgehend zu einem massiven sozialen Abstieg. So musste die Wohnsituation stark verkleinert, der Umzug in einen anderen Stadtteil organisiert werden. Mit allen Konsequenzen für die Kinder, welche zudem vorher eine Privatschule besuchen konnten und sich nun in einer ganz neuen Lebens- und Schulsituation wiederfanden.
Bewusstsein der Unverwundbarkeit
Obwohl die Endlichkeit des Lebens in den von mir beratenen Heilberufen “täglich Brot” ist, konstatiere ich häufig ein Bewusstsein der Unverwundbarkeit, gar Unsterblichkeit. Doch dieser Aspekt sei den Psychiatern unter Ihnen zur Beurteilung überlassen.
Fakt ist, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Industrieländern die größten Lücken in der Versorgung von Hinterbliebenen aufweist, obwohl die Kosten dafür vergleichsweise gering wären. Vielleicht wurde dieses Thema auch mangels satter Deckungsbeiträge bzw. hoher Produkttransparenz von Seiten der Versicherer bisher wenig bewegt.
Nehmen Sie sich Zeit, um sich mit diesem Thema auseinander zu setzen; der folgende Artikel kann Ihnen helfen, sich in drei Schritten bei Ihren Hinterbliebenen in dauerhaft guter Erinnerung zu halten:
Schritt 1: Wer – Wieviel muss abgesichert werden?
- Absicherung Kind(er):
- Nach aktuellen Erhebungen liegen die Gesamtkosten pro Kind bei fast 250 Euro für die Eltern; konnte früher noch mit einem Anlagezins in der Zeit der Versorgung gerechnet werden, so können Sie sich in der aktuellen Niedrigzinsphase schon über einen erfolgreichen Vermögenserhalt freuen.
- Allerdings sind die Kosten bei Kindern nicht gleichmäßig über die Zeit verteilt und als solches anzusetzen: Meine eigene Lebenserfahrung würde das eher mit dem Bild „kleine Kinder – kleine Kosten, größere Kinder – größere Kosten“, beschreiben.
- Absicherung PartnerIn:
- Auch PartnerInnen mit einer Berufsausbildung und -erfahrung, welche alternative Erwerbseinnahmen ermöglichen würden, sind abzusichern:
Der „Geldwert“ einer Vollzeit-Kindererziehung und –Hauswirtschaft wird genau zu diesem Zeitpunkt deutlich, wenn Sie als Hinterbliebene(r) diese Leistung am Arbeitsmarkt einkaufen wollten, damit Sie selbst in Vollzeit tätig sein könnten.
- Absicherung Darlehen:
- Für das noch finanzierte Eigenheim sollten Sie mit dem PartnerIn abklären, ob dieses erhalten bleiben soll oder ggfs. verkleinert wird; ich rate hier zur Option, das Eigenheim erhalten zu können, da dies gerade für Kinder und Jugendliche beim Versterben eines Elternteils ein emotionaler Anker ist.
- Für Niederlassungsprojekte mit bestehenden Darlehen ist bei Gemeinschaftspraxen die Vertragsgestaltung zu beachten. Bei Einzelpraxen ist nicht mehr von einer problemlosen Veräußerung der Praxis auszugehen. Immer häufiger müssen Praxen einfach geschlossen werden, da Nachfolger nicht zur Verfügung stehen.
Sofern also nicht schon das finanzierende Institut eine Absicherung für den Todesfall verlangt hat, sollten Sie dafür sorgen.
- Wie sieht die Absicherung über die sozialen Systeme aus?
- Die Versorgungswerke der Ärzte bieten ab dem ersten Beitrag Witwen-/Witwer- und Waisenrenten, in der Höhe abhängig von Bundesland und Dauer der Mitgliedschaft.
- Bei Arbeits-/Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten bieten die Berufsgenossenschaften Witwen-/Witwer- und Waisenrenten für angestellte Ärzte und freiwillig Versicherte Niedergelassene Ärzte.
- Gesundheitszustand – Versicherbarkeit
- Sollten Zweifel bestehen, ob bei einer ggfs. notwendigen ärztlichen Untersuchung (Risikoprüfung) Vorerkrankungen einer Versicherbarkeit entgegenstehen, so lassen Sie sich von einem erfahrenen Versicherungsmakler vorab beraten!
- Sie bekommen die günstigen Beiträge fast aller Direktversicherer auch über unabhängige Makler – Heimwerken ist also überflüssig.
Schritt 2 – Wie lange soll abgesichert werden?
- Beim Abschluss einer Absicherung, in der Regel einer Risikolebensversicherung, sollten Sie eine Vertragsart wählen, die Ihnen flexible Teilkündigungen, d.h. Reduzierungen der Versicherungssumme, während der Laufzeit ermöglicht.
Damit können Sie Leistung und Beitrag an die in der Regel sinkenden Bedarfe anpassen. - Bei Kindern sollten Sie die Zeit bis zum Abschluss der Ausbildung absichern, d.h. den Extremfall einer Hochschulausbildung – Sie erinnern sich bestimmt an Ihr Alter zur Approbation?
- Bei der Absicherung des Partners können Sie ggfs. die Aufnahme einer Teilzeit- und mit fortgeschrittenem Alter der Kinder eine Vollzeittätigkeit einbeziehen; bitte berücksichtigen Sie jedoch realistisch die Situation nach einer längeren Unterbrechung der Erwerbsbiographie.
Schritt 3 – Erbschaftssteuergestaltung relevant?
- Insbesondere für unverheiratete Paare ist hier die richtige Gestaltung der Absicherung zu beachten, da der niedrige Freibetrag von aktuell € 20.000,- fast immer zu einer Besteuerung der Absicherung führt.
- Auch wenn die aktuellen Freibeträge für Ehepaare und Verpartnerte in der Erbschaftssteuer hoch erscheinen, ist dieser Aspekt bei Familien mit mehreren Kindern oder bestehendem Vermögen häufig zu berücksichtigen.
- Mit der Änderung der Erbschaftsteuergesetzgebung ist das von Ehegatten gemeinsam bewohnte Eigenheim nicht mehr unter allen Umständen steuerbefreit. Die Zeit der Nutzung vor und nach dem Todesfall ist dabei zu beachten, d.h. auch für diesen Aspekt kann die Tilgung der Finanzierungsdarlehen nützlich sein.
- Wie kann über eine Risikolebensversicherung gestaltet werden:
- Trennung von:
- Versicherter Person:
- Die Folgen des Versterbens dieser Person würde abgesichert
- VersicherungsnehmerIn:
- diese Person hat die Rechte und Pflichten des Vertrages.
- ist hier gleichzeitig BeitragszahlerIn und bezahlt die Versicherungsbeiträge vom eigenen (!) Konto und aus eigenem Vermögen.
- ist hier gleichzeitig bezugsberechtigt und bekommt als Hinterbliebene(r) die Leistung (Versicherungssumme) bei Tod der Versicherten Person.
- Effekt: Bei Tod der Versicherten Person bekommt der Versicherungsnehmer die Leistung aus dem eigenen Vertrag, welche nach aktueller Gesetzgebung steuerfrei ist.
- Versicherter Person:
- In der Praxis werden von einem Paar, das sich gegenseitig absichern will, somit zwei Versicherungsverträge „über Kreuz“ geschlossen; damit ist auch die Frage beantwortet, ob es nicht günstiger ist, eine „Verbundene Lebensversicherung“ abzuschließen, die zwar weniger Beitrag kostet, aber bei Überschreiten der Freibeträge zu Belastungen durch Erbschaftsteuer führen würde.
- Trennung von:
Sollten sich über die Zeit Ihre familiären Verhältnisse verändern, so lohnt es, die Aktualität der Bezugsberechtigung zu überprüfen. Oft genug sind noch die Eltern aus der Zeit des Berufseinstiegs vermerkt!
Fazit:
Für einen monatlichen Beitrag von meist weniger als 20% des Kindergeldes können Sie Ihre Familie sinnvoll absichern. In Zeiten fehlender sozialer Netze durch (Groß-) Familienverbünde übernehmen diese Aufgabe jetzt Risikolebensversicherungen.

Markus Weywara

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