Lebensversicherung: Garantiezins sinkt 2022 noch weiter

Bei einem Garantiezins von nur noch 0,25 Prozent können sich Neukunden künftig kaum mehr auf eine Rente verlassen. Auch Ärztinnen und Ärzte mit Bestandsverträgen trifft es finanziell.
Die Bundesregierung will bei Lebensversicherungen den Garantiezins auf den Sparanteil im nächsten Jahr weiter senken. Damit wird diese risikoarme Geldanlage noch unattraktiver. Eine Verordnung des Finanzministeriums sieht ab dem 1. Januar 2022 vor, dass Lebensversicherer bei neu geschlossenen Verträgen maximal eine jährliche Verzinsung von 0,25 Prozent über die gesamte Laufzeit versprechen dürfen. Zuletzt ist der sogenannte Höchstrechnungszins im Jahr 2017 auf 0,9 Prozent gesenkt worden. Versicherer dürfen Kunden bei einem Neuabschluss weniger zusagen, aber nicht mehr.
Versicherer können sich schwieriger finanzieren
Hintergrund der Änderung: Viele Versicherer können die garantierte Verzinsung der Kundenbeiträge aufgrund der Niedrigzinsphase kaum mehr am Kapitalmarkt erwirtschaften. Der Bund will mit der erneuten Senkung verhindern, dass sie sich finanziell übernehmen. Bei Lebensversicherungen und anderen Altersvorsorgeprodukten mit Garantiezins schrumpfen damit allerdings die Gewinnchancen.
Zieht man die Kosten für Vertrieb und Verwaltung ab und berücksichtigt die Inflation, droht Neukunden sogar ein Verlust des eingezahlten Geldes. Viele Assekuranzen bieten deshalb Produkte ohne klassischen Garantiezins an. Sie versprechen nur noch den Erhalt eines Großteils der Beiträge und locken mit höheren Renditen, weil sie mit mehr Risiko in Fonds oder Aktien investieren können.
Auch Praxisinhaber sind betroffen
Betroffen sind vor allem Riester-Sparverträge und unter Umständen auch Ärztinnen und Ärzte, die zusätzlich zur Absicherung über ihr Versorgungswerk privat für ihren Ruhestand vorsorgen wollen. Diese Berufsgruppe hat aufgrund ihrer berufsständischen Pflichtversicherung zwar nicht direkt Anspruch auf diese durch Zulagen und Steuervorteile staatlich geförderte Altersvorsorge.
Es gibt aber Ausnahmen, wenn der Ehepartner ein Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Man muss dann Eigenbeiträge in die Riester-Rente leisten und erhält eine Förderung, die sich am Einkommen des Ehepartners und an der Anzahl der gemeinsamen Kinder orientiert.
Riester-Rente steht vor dem Aus
Die Riester-Rente steht nun allerdings vor dem Aus. Denn der Gesetzgeber schreibt weiterhin vor, dass der Sparer bei dieser Altersvorsorge am Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit nicht weniger erhält, als er ursprünglich eingezahlt hat.
„Wenn der Höchstrechnungszins abgesenkt wird und gleichzeitig die hundertprozentige Beitragsgarantie erhalten bleibt, gibt es ab 2022 große Probleme, die zu einer De-facto-Beerdigung der Riester-Rente führen würden“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Branche fordert daher eine Riester-Reform und eine Reduzierung der garantierten Auszahlung auf 80 Prozent.
Negative Folgen für Bestandsverträge
Der Bund der Versicherten fürchtet auch Verschlechterungen für Riester-, Rürup- und betriebliche Rentenversicherungsverträge, bei denen die Auszahlung noch nicht begonnen hat. Bei Millionen Bestandsverträgen stehe im Kleingedruckten, dass die Rente erst errechnet wird, wenn das Ansparen vorbei ist. Grundlage für die Kalkulation ist der dann geltende Höchstrechnungszins.
Die Folgen seien fatal, kritisiert dessen Vorstandssprecher Axel Kleinlein: „Sie bedeuten niedrigere Renten, höhere Provisionen und höhere Kosten.“ Seine Verbraucherschutzorganisation rechnet mit Rentenkürzungen um durchschnittlich zehn Prozent.
Bestehende Verträge prüfen |
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Wer eine private Renten- oder Kapitallebensversicherungen in den vergangenen zehn bis zwölf Jahren abgeschlossen hat, sollte seine Policen jetzt in jedem Fall überprüfen. Das rät der Bund der Versicherten. Orientierung geben die sogenannten Standmitteilungen, die Assekuranzen ihren Kunden jährlich zusenden müssen.
Bei Bestandsverträgen, die sich ab 2022 verschlechtern würden, müssen die Betroffenen dann entscheiden, was sinnvoll wäre: Weiterführen, Einzahlungen (Beitragsfreistellung) stoppen, ein Verkauf oder eine Kündigung mit Abstrichen. Bei der richtigen Beurteilung der Altersvorsorgeprodukte können Verbraucherberater helfen. Lediglich für die Besitzer von Altverträgen vor dieser Zeit ändert sich durch die geplante Garantiezinssenkung meistens nichts. |
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