„Must have“ Ehevertrag – wer braucht ihn wirklich?

Interview:
„Ehevertrag sollte kein Tabu sein“

Lothar Koch, Leiter des Portfoliomanagements des Krefelder Vermögensverwalters GSAM + Spee Asset Management AG.
Klare vertragliche Regelungen sind gerade für Unternehmer und Vermögende nur vernünftig, sagt Lothar Koch, Leiter des Portfoliomanagements des Krefelder Vermögensverwalters GSAM + Spee Asset Management AG.
Statistisch hält das Eheglück keine 15 Jahre. Sollte man aus finanziellen Gründen immer schon das Ende bei der Hochzeit mitbedenken?
Lothar Koch: Soweit würde ich nicht gehen. Es kommt immer auf die individuelle Situation an und nicht jeder braucht einen Ehevertrag. Etwa bei normalen Angestellten ist das nicht zwingend notwendig – bei Unternehmern, Freiberuflern oder sehr vermögenden Personen dagegen schon eher.
Warum ist ein Ehevertrag gerade für Unternehmer so wichtig?
Koch: Das lässt sich leicht an zwei Beispielen erklären. Angenommen ein Partner bringt ein Unternehmen im Wert von 100.000 Euro mit in die Ehe, es läuft sehr gut und in 15 Jahren verzehnfacht sich der Wert. Dann hätte die Ehefrau bei einer Trennung einen Anspruch auf 450.000 Euro Zugewinnausgleich und die Auszahlung einer solch hohen Summe könnte den Ruin bedeuten. Läuft es nicht ganz so gut mit dem Unternehmen, könnte eine Pleite nicht nur das Vermögen des Selbständigen, sondern auch die Rücklagen des Ehepartners in Mitleidenschaft ziehen, dem kann mit einem Ehevertrag vorgebeugt werden.
Wie sieht das bei großen Vermögensunterschieden der Ehepartner aus?
Koch: Einerseits kann man sich mit einem Ehevertrag vor Glücksrittern schützen, die nicht aus Zuneigung, sondern nur aus Geldgier handeln. Aber klare Regelungen sind auch sinnvoll, wenn zum Beispiel komplexe Immobilienvermögen vorhanden sind, die sich nicht so einfach im Falle einer Scheidung aufteilen lassen. Bei internationalen Ehen ist es zudem sehr sinnvoll festzulegen, welches Recht bei einer Scheidung gelten soll, um am Ende keine bösen juristischen Überraschungen zu erleben.
Sind Eheverträge unromantisch oder sogar eher fair?
Koch: Eine Regelung zu treffen, wie man bei einem möglichen Ende einer Ehe ohne großen Streit auseinandergeht, sollte zumindest kein Tabuthema sein und kann beiden Seiten viel Ärger und Geld sparen. Die Regelungen in einem Ehevertrag können durchaus flexibel sein: Zum Beispiel kann bestimmt werden, dass der Partner bei einem plötzlichen Todesfall gut versorgt ist und die steuerlichen Vorteile einer Zugewinngemeinschaft im Erbfall nutzen kann. Sollte eine Ehetrennung aber vorzeitig erfolgen, können die Ansprüche im Sinne einer Gütertrennung begrenzt werden.
Welche Fehler gilt es bei Eheverträgen unbedingt zu vermeiden?
Koch: Man sollte nicht der Versuchung erliegen, Geld zu sparen und so etwas selbst aufzusetzen. Ein Ehevertrag sollte auch nicht von irgendeinem Anwalt aufgesetzt werden, sondern von einer darauf spezialisierten Kanzlei. Der Gang zum Profi kann zwar je nach Vermögen ein paar tausend Euro kosten, aber das Geld ist gut investiert, wenn der Ehevertrag im entscheidenden Moment dann auch wirklich wirksam wird.
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