Chance für Arztpraxen: Staatliche Zuschüsse für Digitalisierung verdoppelt

Im Rahmen des bundesweiten Förderprogramms „Digital jetzt“ sind in diesem Jahr insgesamt 114 Millionen an Investitionsförderung abrufbar. Auch Freiberufler wie Ärzte können Geld beantragen – etwa für Hard- und Software oder Weiterbildungen.
Seit vergangenem September unterstützt der Staat mit einem Förderprogramm branchenübergreifend Mittelständler mit 3 bis 499 Beschäftigten, die in digitale Verbesserungen investieren wollen. Auch Freiberufler wie Ärztinnen und Ärzte können über das bundesweite Programm „Digital Jetzt“ eine Förderung für die Praxis erhalten. Nun steht deutlich mehr Geld zur Verfügung: Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Budget für dieses Jahr von 57 Millionen Euro auf 114 Millionen Euro verdoppelt.
Weitere hilfreiche Neuerung: Interessenten können sich laufend registrieren und Anträge stellen. Zum 15. jedes Monats werden förderfähige Projekte ausgelost. Das zu Beginn praktizierte Windhund-Verfahren wurde 2021 auf ein Zufallsverfahren umgestellt. Denn innerhalb kürzester Zeit war eine so große Antragszahl beim Projektträger DLR eingegangen, dass die monatlich verfügbaren Fördergelder umgehend gebunden waren. Die begrenzten Haushaltsmittel führten dazu, dass das Antragsportal und das Registrierungstool jeweils kurze Zeit nach Öffnung wieder geschlossen werden mussten.
So funktioniert das Förderprogramm
Die Förderung „Digital jetzt“ wird als finanzieller Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmer haben in der Regel ein Jahr Zeit, ein bewilligtes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Der Staat beteiligt sich an vielen Investitionen in digitale Technologien wie Hard- und Software inklusive Lizenz- und System-Servicegebühren (Modul 1) sowie in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen (Modul 2), sofern sich dadurch Geschäftsprozesse oder die IT-Sicherheit beim Antragsteller verbessern.
Ausgeschlossen sind bereits subventionierte Vorhaben sowie Investitionen in Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware), Ersatz- oder Routine-Investitionen (z.B. zusätzliche Computer oder Updates von Software ohne neue Funktionen) und die Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung.
Mögliche Vorhaben in Arztpraxen
Denkbare Förderprojekte in Arztpraxen sind laut dem Software-Anbieter CGM die Einführung neuer Module etwa zur Online-Sprechstunde oder –Terminvereinbarung, Schnittstellenanbindungen von Mobilgeräten an die Praxisverwaltungssoftware oder IT-Sicherheits-Schulungen für Mitarbeiter. „Das lohnt sich und die Chancen auf einen Zuschuss sind 2021 höher“, betont CGM-Account-Manager Christoph Alexy.
Pro Unternehmen gibt es bis zu 50.000 Euro. Die minimale Fördersumme beträgt 17.000 Euro in Modul 1 sowie bei gemeinsamer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3.000 Euro. Der Zuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten und richtet sich nach der Mitarbeiterzahl. Bei bis zu 50 Beschäftigten beteiligt sich der Bund zu 40 Prozent an den geplanten Ausgaben. Letztere sind auf Basis schriftlicher Nachweise (Angebote, Kostenvoranschläge, Kostenermittlungen) zu belegen.
Wie das Prozedere genau abläuft
Förderanträge können Sie jeden Monat neu über ein Online-Registrierungsportal einreichen. Dort ist zu sehen, wie viele Teilnehmende am Zufallsverfahren für das monatliche Kontingent vorliegen und wie hoch Ihre Zuschlagschancen sind. Voraussetzung ist ein Digitalisierungsplan. Dieser beschreibt das Vorhaben, zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen.
Wichtig: Der Projektstart darf erst erfolgen, wenn die Förderung bewilligt worden ist. Die Auszahlung des Zuschusses beginnt nach der Vorlage und erfolgreichen Prüfung eines Verwendungsnachweises.
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Digital jetzt“ und das Registrierungsportal finden Sie unter: www.digitaljetzt-portal.de
⇒ Tipps für Antragsteller |
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