Mit einer Befragung der Vertragsärzte wollen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV überprüfen, ob durch das Infektionsschutzgesetz und die Landeshygieneverordnungen Kosten entstanden sind, die bislang nicht in der Vergütung berücksichtigt wurden. Ärzte sind aufgerufen, noch bis 30. Mai an der Umfrage teilzunehmen.
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung hat eine Online-Befragung zu Hygienekosten in Arztpraxen im Jahr 2018 gestartet. Die Umfrage wird im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt. Alle Vertragsärzte sind bis zum 30. Mai zur Teilnahme aufgerufen.
„Mit der bundesweiten Hygienekosten-Erhebung schaffen wir erstmalig eine verlässliche Datengrundlage für die Ärzteseite als Basis für Verhandlungen mit den Krankenkassen“, betonte der Geschäftsführer des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried in einer Mitteilung der KBV.
Um aussagekräftige Auswertungen für alle Fachgruppen liefern zu können, sei allerdings eine rege Teilnahme wichtig. Je größer der Rücklauf und die Datenqualität, desto höher seien die Aussagekraft und Akzeptanz der Daten bei den Kostenträgern.
Aufwandspauschale von 30 Euro
Der Online-Fragebogen gliedert sich in die Bereiche Praxisstruktur, Qualitätsmanagement und Begehungen, internes und externes Hygienefachpersonal sowie Aufbereitung von Medizinprodukten sowie weiterer Hygienekosten. Er ist möglichst bis zum 30. Mai auszufüllen. Pro Praxis gibt es eine Aufwandspauschale von 30 Euro.
Nach Abschluss der Erhebung erhalten die teilnehmenden Praxen die wichtigsten Ergebnisse der Erhebung, sodass sie ihre persönlichen Eckdaten mit den bundes- und landesweiten Durchschnittswerten vergleichen können. Voraussetzung ist eine ausreichende Teilnehmerzahl in der jeweiligen Region.
Zur Wahrung der Anonymität setzt das Zi für die Kommunikation mit den Ärzten eine Treuhandstelle ein. Die Einzeldaten verbleiben im Zi.