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KfW-Sonderprogramm: Bund verlängert Corona-Hilfe zu verbesserten Konditionen

von André Gieße

Geld
Foto: janeb13/pixabay

Die staatliche KfW-Bank bietet Unternehmen in Finanznot bis Ende 2021 besonders günstige Kredite an und hebt dabei die Obergrenzen an. Auch Arztpraxen können davon profitieren.

Die Bundesregierung und die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verlängern das KfW-Sonderprogramm aufgrund der anhaltenden Corona-Krise bis zum 31. Dezember 2021. Es sollte ursprünglich Ende Juni auslaufen. Gleichzeitig hebt die KfW-Bank zum April die Kreditobergrenzen an.

Wie das Bundeswirtschaftsministerium jetzt mitteilte, soll das Unternehmen, Selbstständigen oder Freiberuflern, die infolge der Pandemie in finanzielle Schwierigkeit geraten sind, Planungssicherheit geben. Die Maßnahme soll langfristig zum weiteren konjunkturellen Aufschwung in Deutschland beitragen. Auch Arztpraxen, die aktuell Geld benötigen, um ihre Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, können von den günstigen Konditionen der KfW-Bank profitieren.

Die Änderungen des KfW-Sonderprogramms im Überblick

Bei dem KfW-Schnellkredit mit einem Zinssatz von drei Prozent und einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren steigen die Kreditobergrenzen nach Angaben der staatlichen Förderbank künftig. Für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten gibt es maximal 1,8 Millionen Euro (bisher 800.000 Euro). Wer zwischen 11 und 50 Mitarbeiter beschäftigt, kann bis zu 1,125 Millionen Euro (bisher 500.000 Euro) beantragen. Und für alle mit bis zu 10 Beschäftigten beträgt der Kreditrahmen bald bis zu 675.000 Euro (bisher 300.000 Euro).

Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren erhöht die Förderbank zudem die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro.

KfW-Corona-Hilfe gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen

Die verbesserte KfW-Sonderprogramm steht nur Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern zur Verfügung, die vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren und über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen. Die Beantragung läuft über kooperierende Banken und Sparkassen. Beim Schnellkredit übernimmt die KfW weiterhin das vollständige Ausfallrisiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei. (ag)

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