Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisfinanzierung

 Vor dem Hintergrund des Nationalen Aktionsplans 2.0 (NAP 2.0) der Bundesregierung ist der Vorschlag der KBV oder auch des VdK zur barrierenfreien Arztpraxis hochaktuell. Derzeit sind rund 80.000 Ärzte im entsprechenden Projekt der Stiftung Gesundheit Fördergemeinschaft recherchierbar. Sie bieten eine oder mehr Komponenten der Barrierefreiheit an. Damit können sie Patienten mit Behinderungen ihren Service anbieten.

Allerdings: Die Umbaukosten sind erheblich. Verschiedene Gutachten kommen auf Summen, die im unteren sechsstelligen Bereich liegen. Sie sind von den Ärzten alleine nicht zu stemmen. Deshalb fordern die Verbände, dass der Gesetzgeber nicht nur zinsgünstige Kredite in den Förderprogrammen initiiert, sondern auch Zuschüsse.

Diese gibt es bislang aber noch nicht und es gibt auch keine entsprechenden Pläne. Allerdings können Ärzte für solche Projekte bereits die günstigen Unternehmens-Darlehen der KfW oder der Förderinstitute der Bundesländer in Anspruch genommen werden. Die KfW möge spezielle Ärzte-Programme auflegen, wird von Verbänden und Politikern aktuell gefordert. Doch will man das Thema prüfen, geht aber eigentlich davon aus, den entsprechenden Bedarf mit den aktuellen Angeboten bereits ausreichend abzudecken. So bietet die KfW mit ihren allgemeinen Unternehmenskrediten interessierten Ärzten nach eigenen Angaben handfeste Vorteile gegenüber anderen Programmen. „Wir haben Darlehen mit sehr langen Laufzeiten und langen Zinsbindungen“, sagt Wolfram Schweickhardt von der KfW.

Technische Abwicklung über die Hausbank

Es gibt bei der KfW u.a. Kredite bis zu 5, 10 oder 20 Jahren Laufzeit und mit 1 bis 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Natürlich ist angesichts der Niedrigzinsen der Finanzierungsvorteil gegenüber herkömmlichen Offerten nicht so stark. Die jeweiligen Bedingungen findet man in der Konditionenübersicht unter www.kfw.de/konditionen oder per Faxabruf 0697431-4214.

Ärzte, die an Krediten der KfW interessiert sind, müssen diese über die Hausbank beantragen. Das können sowohl Privatbanken als auch Sparkassen oder Genossenschaftsbanken wie die Deutsche Apotheker- und Ärztebank sein. Eventuell können auch staatliche Bürgschaften beansprucht werden.

Attraktive Alternative: Förderinstitute der Länder

Attraktiv sind für Ärzte, die über einen Umbau nachdenken, auch die Angebote der Förderinstitute der einzelnen Bundesländer. Die Konstruktion der technischen Abwicklung ist ähnlich die der KfW. Aber: Manche Förderbank glänzt  mit hervorragenden Konditionen. So bietet etwa die LfA-Bank in Bayern eine Zinsbindung über 20 Jahre an. Und das bei dem derzeitigen Zinstief. Zudem können Ärzte „mehrere tilgungsfreie Jahre vereinbaren“ – so ein Sprecher der LfA.

Allerdings haben auch die Länderinstitute keine speziellen Arzt-Offerten im Programm. Die NRW-Bank etwa würde den Praxis-Umbau aus ihrem Programm für Mittelstandskredite finanzieren. Arztpraxen, die nicht älter als 5 Jahre bestehen, können von den günstigen Gründungskrediten profitieren.

In der Regel offerieren die Länderinstitute in den ersten 5 Jahren im Rahmen der Gründungsphase äußerst günstige Konditionen. Nach dieser Zeit bieten sie Investitionskredite für den Umbau an. Wenn Sicherheiten nicht ausreichen, können Bürgschaften herangezogen werden. Alle bieten Beratungen an, die genutzt werden sollten.

 

Wichtige Adressen:

www.kfw.de

www.stiftung-gesundheit-foerdergemeinschaft.de

www.förderdatenbank.de

(Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU)

KBV.de