Icon Navigation öffnen

Rechnet sich die vorgezogene Rente?

von André Gieße

glücklicher Rentner
Foto: Rawpixel.com - stock.adobe.com

Nicht erst aufgrund der Corona-Pandemie nehmen viele Niedergelassene früher als geplant das Ruhegeld ihres Ärzteversorgungswerks in Anspruch. Doch das muss man sich leisten können. Steuerberater empfehlen, die finanziellen Vor- und Nachteile genau abzuwägen.

Etwa 39 Prozent der Niedergelassenen in Deutschland möchten ihren Job vor dem 65. Geburtstag an den Nagel hängen. Zumindest hat das eine Umfrage des Ärztenetzwerks „änd.de“ aus dem Sommer 2019 ergeben. Als Gründe nannten die knapp 2.000 befragten Vertragsärztinnen und -ärzte damals ihre Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen sowie mit der Gesundheitspolitik der vorherigen Bundesregierung.

Im Zuge der Corona-Pandemie und angesichts der gestiegenen Bürokratie in den Praxen dürfte sich an dieser Einstellung wenig geändert haben. Das zeigen aktuelle Geschäftsberichte der Ärzteversorgungswerke. Im Schnitt bezieht demnach heute häufig über ein Drittel der Rentenempfängerinnen und -empfänger das Ruhegeld vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Doch rechnet sich das eigentlich?

Vorruhestand mindert Rente

Grundsätzlich gilt: Ein bezahlter Vorruhestand ist bei den Ärzteversorgungswerken frühestens fünf Jahre vor dem regulären Rentenbeginn möglich: also je nach Geburtsjahr und Mitgliedschaft nach 60 bis 62 Lebensjahren.

Dass diese Strategie zwar steuerlich in gewissem Umfang vorteilhafter ist, aber wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt, bedenken aus Sicht von Andreas Islinger die wenigsten. Der Experte der Steuerberatung Ecovis in München weist darauf hin, dass Vertragsärztinnen und -ärzte bei Beantragung einer vorgezogenen Altersrente einen fixen Abschlag des Ruhegeldes in Kauf nehmen müssen. Dieser ergibt sich aus den jeweiligen Satzungen. Die Ärzteversorgungswerke berücksichtigen bei der Reduzierung ihrer monatlichen Leistung die voraussichtlich längere Bezugsdauer der Rente und den kürzeren Einzahlungszeitraum des Mitglieds.

Die genaue Höhe des Abschlags

Die genaue Höhe des Abschlags ist in jeder Satzung etwas anders und liegt in der Regel zwischen 0,35 und 0,50 % für jeden Monat, der bis zum Beginn der Regelaltersrente fehlt. Berechnungsbasis ist die fiktive Altersrente mit 65 beziehungsweise 67 Jahren, die sich aus den bis dahin gezahlten Beiträgen ergibt.

Wer etwa bei der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe ein Jahr vor Erreichen der Regelaltersrente das volle Ruhegeld bezieht, muss so eine Kürzung der Leistung um 4,8 % hinnehmen. Es fünf Jahre vorzuziehen, bedeutet 24 % weniger. Die Kürzung gilt für die ganze Dauer des Rentenbezugs und betrifft analog die Hinterbliebenenversorgung.

Wer ein Altersruhegeld bezieht, kann übrigens trotzdem weiterhin ärztlich tätig sein und unbegrenzt Einkünfte erzielen. Für mehr Spielraum beim Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand bieten einige Ärzteversorgungswerke inzwischen auch eine vorgezogene Alters-Teilrente an (Details dazu finden Sie am Ende des Beitrags im Kasten).

Steuerersparnis senkt Abschlag

Der vorzeitige Rentenbezug hat laut Dirk Klinkenberg, Geschäftsführer der Steuerberatung Curator in Bergisch Gladbach, auch eine steuerliche Auswirkung, die es zu beachten gilt: Wie viel man von seinen Alterseinkünften an den Fiskus entrichten muss, hängt davon ab, ab wann das Ärzteversorgungswerk zahlt.

Für alle, die im Jahr 2022 ihr Ruhegeld erhalten, liegt der Besteuerungsanteil bei 82 %. Die Differenz zwischen dem Jahresbetrag der Rente und diesem Besteuerungsanteil bleibt dagegen steuerfrei. Er wird als Rentenfreibetrag in Euro dauerhaft festgeschrieben. Der Besteuerungsanteil steigt jährlich um einen Prozentpunkt auf schließlich 100 % im Jahr 2040. Ein früherer Rentenbeginn ist somit steuerlich günstiger.

Doch der Rentenfreibetrag gleicht den Rentenabschlag der Ärzteversorger heute nur noch zu einem kleinen Teil aus. „Diese Regelung ist lediglich dann interessant, wenn man den Ruhegeldbezug vom regulären Start im Januar oder Februar auf den Dezember des Vorjahres verlegt und damit ein ganzes Rentnerleben lang ein Prozent mehr Steuerfreiheit erhält“, erklärt Klinkenberg.

Kurzfristig mehr Liquidität

Ein weiterer Aspekt bei der Finanzplanung fürs Alter, den Steuerberater Islinger von Ecovis anmerkt: Durch eine vorgezogene Rente endet die Beitragspflicht der Niedergelassenen bei ihrem jeweiligen Ärzteversorgungswerk, was durchaus über 1.000 Euro im Monat freisetze und somit die Liquidität von Ärztinnen und Ärzten verbessere. Eine höhere Steuerbelastung verringere diesen Effekt jedoch, da sich diese Vorsorgeaufwendungen nicht mehr als Sonderausgaben geltend machen ließen. „In den meisten Fällen ist daher die Regelaltersrente wirtschaftlich sinnvoller“, lautet das Fazit von Curator-Chef Klinkenberg.

Wer sein Altersruhegeld regulär mit 67 Jahren beziehen und ab 62 Jahren dennoch nicht mehr arbeiten wolle, müsse dies rechtzeitig planen. „Das setzt voraus, dass die finanziellen Mittel ausreichen – etwa aus einem Wertpapierdepot.“ Er rät, dafür ab dem 40. Lebensjahr Rücklagen zu bilden und neben dem Anspruch auf die Versorgungswerkrente eine private Vorsorge aufzubauen.

Altersplan genau kalkulieren

Welcher Zeitpunkt für den Rentenbeginn am besten ist, hängt nach Aussage von Ecovis-Experte Islinger von der individuellen Verrechnung von Steuer- und Rentenabschlag ab und auch davon, ob zum geplanten Zeitpunkt der Finanzbedarf im Alter ausreichend gedeckt ist. „Prüfen Sie die gegenläufigen Effekte in Ihrem Fall und wägen Sie sie gegeneinander ab“, sagt der Steuerberater. Zudem sollten Ärztinnen und Ärzte bedenken, dass auch die Hinterbliebenenversorgung vom eigenen Rentenbeginn abhänge.

Wenn die eigene Altersvorsorge vor allem auf einem Ärzteversorgungswerk aufgebaut ist, empfiehlt es sich laut Curator-Geschäftsführer Klinkenberg, zu hinterfragen: Kann ich mir eine niedrigere Rente überhaupt leisten? Detaillierte Antworten über die jährliche Rentenmitteilung hinaus liefere eine professionelle Beratung. Dabei müssten auch Rahmenbedingungen wie die Wohnkosten im Alter, andere finanzielle Verpflichtungen wie langfristige Kredite und weitere Alterseinkünfte berücksichtigt werden, sagt der Fachmann.

„Die meisten unterschätzen die eigene Lebenserwartung und damit ihren Kapitalbedarf im Alter. Freiberufler werden laut Statistik drei bis vier Jahre älter als der Durchschnitt der Bevölkerung. Männer werden im Schnitt fast 90 Jahre und Frauen noch älter“, betont auch er.

Rechnerisch wäre aus Erfahrung von Klinkenberg oft sogar das Hinauszögern des Altersruhegelds am besten, da das Ärzteversorgungswerk es mit prozentualen Zuschlägen je Monat belohnt und in dieser Phase keine Beiträge mehr anfallen.

Alternative: vorgezogene Alters-Teilrente

Als Alternative bieten manche Ärzteversorgungswerke seit einigen Jahren eine vorgezogene Alters-Teilrente in Höhe von 30, 50 oder 70 Prozent der bisherigen Anwartschaft an. Bei diesem flexibleren Modell gelten zwar dieselben Abschläge, abhängig vom Start des Leistungsbezugs. Vorsorgebeiträge sind aber weiter möglich, um den zweiten Teil der Altersrente zu steigern, und die Einzahlungen lassen sich größtenteils durch den Sonderausgabenabzug steuerlich geltend machen. Zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt kann man den zweiten Rententeil beantragen — als weiteres vorgezogenes, als reguläres oder als ein hinausgeschobenes Altersruhegeld mit prozentualem Zuschlag pro Monat.
Der steuerliche Vorteil liegt darin, dass sich Rentenbezieher und -bezieherinnen für beide Teilrenten den niedrigeren Besteuerungsanteil der ersten Teilrente dauerhaft für die Gesamtrente sichern.
Anzeige

Kostenfreie Online-Fortbildung für MFA/ZFA & Praxismanager: Social Media in der Praxis

Steigende Nutzerzahlen räumen den sozialen Medien immer mehr Platz und Relevanz im Marketingmix ein. Instagram, TikTok, Facebook & Co. sind auch für Praxen geeignete Kommunikationskanäle, z.B. um N... Mehr
Author's imageIlias TsimpoulisChief Medical Officer bei Doctolib
Login erfolgreich

Sie haben Sich erfolgreich bei arzt-wirtschaft.de angemeldet!

×