So können Ärzte das eigene Vermögen im Alter besser nutzen

Zu unserem Beitrag “Ärzte ohne Erben: Alternativen zum Verkauf des Eigenheims” haben uns zahlreiche Zuschriften zum Thema Leibrente und Umkehr-Hypothek erreicht. Friedrich Thiele, Vorstand der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG, beantwortet im folgenden Interview die wichtigsten Fragen unserer Leser zur “Rente aus Stein”.
Den Ruhestand wollen Mediziner in der eigenen Immobilie verbringen. Denn sie gilt als ein wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge. Allerdings schmerzt viele Ärzte das in den eigenen vier Wänden gebundene Vermögen. Die Frage lautet daher: Wie kann es genutzt werden, ohne dort ausziehen zu müssen? Im Interview mit www.arzt-wirtschaft.de gibt Friedrich Thiele, Vorstand der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG, darauf eine Antwort.
Ein wesentlicher Teil des Vermögens vieler Ärzte steckt in der eigenen Immobilie. Was spricht dagegen?
Friedrich Thiele: Gar nichts, solange sie im Ruhestand über ausreichende liquide Mittel verfügen, um ihren Lebensabend nach ihren Vorstellungen gestalten zu können. Nur wenn diese nicht ausreichen oder keine Erben vorhanden sind, sollte über die Nutzung des in der eigenen Immobilie gebundenen Vermögens nachgedacht werden.
Ein Auszug aus der eigenen Immobilie kommt aber für die allermeisten Ärzte nicht in Frage…
Friedrich Thiele: Das stimmt – so gut wie alle Ruheständler wollen so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben. Deshalb geht es auch gar nicht um den Verkauf und den Auszug. Es gibt alternative Möglichkeiten, das Immobilien-Vermögen für sich zu nutzen, ohne die Umzugskartons packen zu müssen.
Und die wären?
Friedrich Thiele: Hier gibt es im Wesentlichen zwei Modelle: Die Umkehrhypothek und die Immobilien-Leibrente. Bei der Umkehrhypothek handelt es sich um ein klassisches Finanzprodukt: Die Immobilie wird mit Schulden belastet – vereinbart wird ein Kreditvertrag mit Auszahlung in Raten. Am Ende der Laufzeit muss die Hypothek zurückgezahlt werden. Daher wird sie meist mit Versicherungsprodukten kombiniert, um eine Verwertung der Immobilie und ein Ende der Ratenzahlungen zu Lebzeiten zu verhindern. Eine solche Lösung ist dadurch sehr teuer und wird in Deutschland auch kaum noch angeboten.
Besser geeignet ist die Immobilien-Leibrente. Hier wird das Haus zwar verkauft, aber die bisherigen Eigentümer erhalten im Gegenzug ein mietfreies Wohnrecht und eine lebenslange Leibrente. Beides wird notariell beurkundet und im Grundbuch verankert. Damit haben die Senioren größtmögliche Sicherheit und jederzeit die Vermögenskontrolle über ihr Zuhause. Die Hand auf der Immobilie zu haben, ist von zentraler Bedeutung bei einer Partnerschaft auf Leibrentenbasis.
Worauf sollte man bei einer solchen Immobilien-Leibrente noch achten?
Friedrich Thiele: Der Verkehrswert der Immobilie sollte professionell von einem unabhängigen Gutachter ermittelt werden. Auch gilt es, eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren zu vereinbaren, damit die Erben im Falle eines frühen Todes Berücksichtigung finden.
Zu beachten ist zudem: Es handelt sich bei der Leibrente um einen quasi-testamentarischen Vertrag. Er sollte auch regeln, welche Möglichkeiten die Senioren haben, wenn sie das Wohnrecht nicht mehr ausüben können oder wollen. Erfahrung ist hier ebenso wichtig wie die Fähigkeit der Käufer, eine langfristige Partnerschaft einzugehen. Die Ruheständler sollten sich überlegen, ob sie ihre Immobilie an eine Privatperson verkaufen oder an ein institutionelles Unternehmen wie die Deutsche Leibrenten, das die Immobilie in ihren eigenen Bestand nimmt, zu Lebzeiten nicht weiterveräußert und professionell verwaltet.Dazu gehört immer auch eine gute Instandhaltung, denn für die sollte stets der Käufer aufkommen.
Wie hoch ist denn so eine Leibrente beispielsweise bei einer Immobilie im Wert von 350.000 Euro?
Friedrich Thiele: Das hängt vom Alter der Ruheständler ab. Denn die Höhe der Leibrente berechnet sich nicht nur nach dem Verkehrswert, sondern auch nach der Lebenserwartung. Ein Ehepaar im Alter von 75 Jahren erhält weniger als im Alter von 80 Jahren, denn es wohnt ja voraussichtlich wesentlich länger mietfrei in der Immobilie.
In konkreten Zahlen ausgedrückt heißt das: Bei einer Immobilie, deren Verkehrswert auf 350.000 Euro geschätzt wird und der Mietwert auf monatlich 1.200 Euro, können 75-jährige Paare mit einer monatlichen Leibrente in Höhe von 850 Euro rechnen, das 80-jährige Paar bereits mit 1.380 Euro.

Friedrich Thiele, Vorstand der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG
Bei der Leibrente geht es Ruheständlern ja oft darum, den Lebensunterhalt oder die Pflege zuhause zu finanzieren. Was für Motive gibt es noch, einen solchen Vertrag abzuschließen?
Friedrich Thiele: Da gibt es zahlreiche Gründe: Wer keine nahen Verwandten zum Vererben hat, nutzt das in der Immobilie gebundene Vermögen oft lieber für sich zu Lebzeiten. Aber auch für Menschen mit Kindern und Enkeln kann sich eine Leibrente anbieten. Viele teilen sich die monatlichen Einnahmen mit ihren Nachkommen, unterstützen die Kinder bei der Finanzierung der eigenen Immobilie oder die Enkel bei der Ausbildung. So können Senioren schon zu Lebzeiten an die nachfolgenden Generationen etwas weitergeben. Da die Kinder und Enkelkinder das Haus der Großeltern oft nicht selbst nutzen wollen, haben auf diesem Weg alle etwas vom Vermögen.
Es gibt aber auch noch ein weiteres, für viele Ärzte sehr entscheidendes Motiv: Gerade Immobilieneigentümer sind es gewohnt, ihre Finanzen langfristig zu planen. Ein Leibrentenvertrag ist geeignet, frühzeitig alles zu regeln, was Haus oder Wohnung betrifft. Das Wohnen ist lebenslang mietfrei gesichert. Sollte die Immobilie nicht mehr selbst genutzt werden, können Senioren zudem von Mieteinnahmen profitieren. Der Immobilien-Leibrentenvertrag ist also auch später noch flexibel. Denn er ermöglicht es, auf veränderte Lebensbedingungen zu reagieren.
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