Haben börsengehandelte Indexfonds (ETFs) auf Rentenindizes ihre erste richtige Bewährungsprobe bestanden? Einige Kritiker beantworteten diese Frage negativ, da es während der Krise zum Teil starke Abweichungen zwischen dem Nettoinventarwert eines ETFs und dessen Börsenkurs gab. Was Vermögensverwalter Thomas Wüst* dazu meint, lesen Sie hier.
Abweichungen zwischen dem Nettoinventarwert (NAV) und dem Börsenkurs sind nicht nur in volatilen Marktphasen üblich. Sie resultieren aus der unterschiedlichen Berechnungssystematik beider Größen. So bildet ein Börsenkurs die reale Angebots- und Nachfragesituation innerhalb eines Tages ab, während der NAV nur einmal am Tag – üblicherweise auf Basis der Schlusskurse seiner zugrundeliegenden Assets an der Börse ermittelt wird. Somit werden starke Kursausschläge während des Börsenhandels innerhalb eines Tages von der Berechnung eines NAVs überhaupt nicht erfasst, woraus regelmäßig ein Aufgeld oder ein Abschlag zum Börsenkurs resultiert. Arbitragegeschäfte sorgen in funktionierenden Märkten dafür, dass diese Differenzen relativ überschaubar bleiben.
Starke Abschläge
Doch die Rentenmärkte funktionierten beispielsweise im März 2020 nicht mehr. Durch die illiquide Marktsituation kam es zu starken Abschlägen bei den Börsenkursen von ETFs im Vergleich zu deren NAV. Im Unterschied zum Aktienmarkt, an dem üblicherweise ein hohes Maß an Preistransparenz an den Börsenplätzen herrscht, gibt es diese Transparenz am Rentenmarkt nicht. Mehr als 90 Prozent des Handels wird außerbörslich abgewickelt. Als Anfang März so gut wie kein Handel mehr stattfand, mussten die Schlusskurse, auf dessen Basis die NAVs von Renten-ETFs berechnet werden, auf Basis oftmals umsatzloser Geld-Taxen der im Index enthaltenen Anleihen geschätzt werden. Eine Erkenntnis, mit der versierte Immobilienanleger schon lange vertraut sind, die sich bei Kritikern von Bond-ETFs, die mit den derzeitigen Preisbildungsmechanismen nicht vertraut sind, wohl erst noch durchsetzen muss.
Abweichungen zwischen NAV und Börsenkurs
Zumal bei vielen Unternehmensanleihen im März überhaupt kein Handel stattfand und wenn, dann oftmals nur mit sehr geringem Volumen. Dieses Phänomen lässt sich übrigens bis heute bei Euro-Unternehmensanleihen beobachten. Abweichungen zwischen dem NAV und dem Börsenkurs sind weniger ein Liquiditätsproblem der ETFs, sondern vielmehr ein Problem, das aus dem zugrundeliegenden Marktsegment und der unterschiedlichen Berechnungssystematik resultiert. In diesem Kontext haben Renten- ETFs ihren ersten richtigen Stresstest durchaus erfolgreich bestanden.
Spannend ist derzeit der Blick in die USA. Die US-Notenbank FED plant den Erwerb von Unternehmensanleihen-ETFs. Alleine die Ankündigung hat dazu geführt, dass es in diesem Marktsegment zwischenzeitlich wieder zu Aufschlägen des Börsenkurses gegenüber dem NAV von ETFs gekommen ist. Übrigens ein schönes Beispiel dafür, wie alleine die glaubhafte Ankündigung einer Notenbank für eine Beruhigung in einem Marktsegment führen kann. Erst im Nachhinein hat die FED die Bedingungen für den Kauf von Renten-ETFs bekannt gegeben: So wird sie unter anderem nur Renten-ETFs kaufen, wenn deren Börsenkurs einen Aufschlag von weniger als einem Prozent gegenüber dem NAV des Vortages aufweist. Mit solchen Einschränkungen nimmt sie den Fuß wieder etwas vom Gaspedal.
*Der Autor: Thomas Wüst, Geschäftsführer, valorvest Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Stuttgart