Staatliche Unterstützung für Alleinerziehende

Alleinerziehende stehen vor zahlreichen organisatorischen und oft auch finanziellen Problemen. Einige davon lassen sich mit staatlicher Hilfe aber zumindest abmildern.
Seit ihr Sohn Theo auf der Welt ist, arbeitet Karin B. nicht mehr in der Klinik, sondern verdient ihr Geld in einem MVZ. Unter fachlichen Aspekten trauert die Chirurgin ihrem alten Job zwar nach. Aus organisatorischer Sicht ist die neue Anstellung jedoch ein Segen. Für die Alleinerziehende wäre es ein Ding der Unmöglichkeit, während der vielen Nachtschichten und Bereitschaftsdienste stets einen Babysitter zu organisieren.
Doch nicht nur die Betreuungsfrage stellt die junge Ärztin oft vor Probleme. Auch finanziell hat sie immer wieder zu kämpfen. Denn Karin B. arbeitet Teilzeit – und die Zahlungen ihres Ex reichen hinten und vorne nicht, um die Kosten für Theo anteilig zu decken.
Solche und ähnliche Probleme haben in Deutschland Millionen Mütter und Väter. Etwa 18 Prozent der minderjährigen Kinder wachsen bei einem alleinerziehenden Elternteil auf. Tendenz steigend. Immerhin: Der Gesetzgeber hat erkannt, dass Alleinerziehende besondere Unterstützung brauchen. Entsprechend vielfältig sind die Fördermöglichkeiten für Singleeltern. Sie können mit etwas Eigeninitiative ihre (finanziellen) Belastungen zumindest verringern und sogar Defizite des Ex-Partners ausgleichen.
Den Fiskus ins Boot holen
Wer etwa als Alleinerziehender in die Lohnsteuerklasse II wechselt, erhöht seine Liquidität, weil er deutlich weniger Lohnsteuer zahlen muss, als ein Arbeitnehmer, der sein Kind zusammen mit dem Partner großzieht. Wer angestellt ist, mindestens ein Kind versorgt, das Kindergeld erhält oder für das Kind ein Kinderfreibetrag eingetragen ist und mit diesem Kind alleine im Haushalt lebt (also ohne neuen Lebenspartner), kann einen entsprechenden Antrag stellen.
Einzeleltern dürfen zudem die Kosten für Tagesmutter, Au-Pair oder KiTa zu zwei Dritteln von der Steuer absetzen – allerdings ist der Betrag auf 4000 Euro pro Jahr und Kind gedeckelt. Wichtig: Damit das Finanzamt die Ausgaben anerkennt, müssen die Betreffenden eine Rechnung vorlegen, auf der die Betreuungskosten gesondert (also ohne Essens- oder Spielgeld) ausgewiesen sind.
Wenn der Ex nicht zahlt….
Nimmt es der getrenntlebende Elternteil mit den Unterhaltszahlungen nicht ganz so genau (oder überweist er gar kein Geld), können Single-Eltern für ihren Nachwuchs zudem einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen: Seit Januar 2019 erhalten Kinder bis fünf Jahre 160 Euro pro Monat, zwischen sechs und 11 Jahren gibt es 212 Euro, Kinder zwischen 12 bis 17 Jahren erhalten 282 Euro pro Monat.
Wichtig: Bis der Junior zwölf wird, fließt der Unterhaltsvorschuss unabhängig davon, ob der alleinerziehende Elternteil einen Job hat und wieviel er verdient. Danach besteht der Anspruch nur, wenn das Kind (und der Single-Elternteil) nicht von Hartz 4 leben.
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