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Einspruch gegen Steuerzinsen: Warum er oft keinen Erfolg hat

von A&W Online

Einkommenssteuerbescheid
Nicht jeder Einspruch gegen Zinsen auf Steuernachzahlungen dürfte Aussicht auf Erfolg haben. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn

Die bisherigen Steuerzinsen der Finanzämter sind in der aktuellen Niedrigzinsphase zu hoch, urteilte das Bundesverfassungsgericht im Juli. Einsprüche dürften aber nicht immer Erfolg haben.

(dpa/tmn) Wer länger als 15 Monate auf die Steuererstattung warten musste, bekam vom Finanzamt 6 Prozent Zinsen pro Jahr. Für Steuerschulden beim Finanzamt waren allerdings die gleichen Zinsen fällig. Das ist zuviel, entschied das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 2237/14 u.a.) und kippte den Zinssatz.

Allerdings hat nicht jeder Einspruch gegen die Zinsfestsetzung auch Aussicht auf Erfolg. Einsprüche gegen Zinsen auf Steuernachzahlungen, die den Zeitraum bis 31. Dezember 2018 betreffen, werden von der Finanzverwaltung zurückgewiesen. Wie der Bund der Steuerzahler erklärt, gilt das Urteil erst für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019.

Einsprüche werden zurückgewiesen

«Die gegen die Zinsfestsetzungen bis Ende 2018 erhobenen Einsprüche werden nun von der Finanzverwaltung zurückgewiesen», so Daniela Karbe-Geßler vom Steuerzahlerbund mit Blick auf ein Schreiben der Finanzverwaltung. Festsetzungen von Zinsen für Verzinsungszeiträume bis 31. Dezember 2018 werden in diesem Fall verbindlich festgelegt.

Zinsen für Verzinsungszeiträume ab 2019, die bereits vor der Veröffentlichung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts festgesetzt wurden, bleiben in dieser Höhe vorläufig bestehen. «Bei geänderten Festsetzungen ab Juli 2021 wird die Zinsfestsetzung ausgesetzt, das heißt, die Zinsen werden vorläufig mit null festgesetzt», erklärt Daniela Karbe-Geßler.

Neuregelung bis Sommer 2022

Der Gesetzgeber muss nun bis Ende Juli 2022 eine Neuregelung für die Zinsen finden. Möglich ist zum Beispiel eine Regelung mit einem variablen Zinssatz.

Bis dahin werden Zinsfestsetzungen weiterhin oft vorläufig erfolgen. Erst wenn die Neuregelung in Kraft tritt, erfolgt eine Nachforderung beziehungsweise Erstattung der Zinsen, deren Festsetzung nun vorläufig ausgesetzt wurde.

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