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Inflationsausgleichsprämie nutzen: Überstunden ohne Abgaben auszahlen

von dpa

Arbeitnehmerin bekommt Inflationsausgleichsprämie
Mehr Netto vom Brutto: Arbeitgeber haben bis Ende 2024 die Möglichkeit, Überstunden im Rahmen der Inflationsausgleichsprämie steuerfrei auszuzahlen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Werden Überstunden vom Chef ausbezahlt, sind diese mit dem Lohn zu versteuern. Normalerweise jedenfalls. In manchen Fällen kann aber die Inflationsausgleichsprämie zur steuerfreien Auszahlung helfen.

Wer bei der Arbeit Überstunden leistet, bekommt diese Zeit nicht immer vergütet. Manche Beschäftigten müssen die Mehrarbeit an anderen Tagen wieder abbauen.

Weil die Auszahlung in Zeiten hoher Inflation für einige Beschäftigte attraktiver sein könnte als der Überstundenabbau, dürfte diese Nachricht interessant sein: Arbeitgeber können die Inflationsausgleichsprämie nutzen, um ihren Beschäftigten die Überstunden steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.

Ob der Arbeitgeber von dieser Regelung Gebrauch machen möchte oder nicht, bleibt ihm überlassen. Einen Rechtsanspruch darauf haben Arbeitnehmer nicht, so der Verband. Für Beschäftigte kann es sich lohnen, Vorgesetzte zumindest auf diese Möglichkeit anzusprechen. Ist die Bezahlung der Überstunden von vornherein vertraglich vereinbart, kann die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie nicht zu diesem Zweck genutzt werden.

Die Inflationsausgleichsprämie gibt Arbeitgebern bis Ende 2024 die Möglichkeit, ihren Beschäftigten bis zu 3000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zusätzlich zum Entgelt zu überweisen. (dpa/tmn)

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