Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Steuern

Die meisten Ärzte erwischt es im dritten Jahr ihrer Selbstständigkeit: Ein Brief vom Finanzamt kündigt massive Steuernachzahlungen an. Als nächstes werden auch noch die Vorauszahlungen erhöht. Obwohl die Praxis endlich gut läuft, sieht sich der Praxisinhaber plötzlich Liquiditätsproblemen gegenüber.

Spätestens jetzt suchen die meisten einen Steuerberater auf und bitten um Hilfe. Der kann allerdings nicht mehr viel ausrichten. Dabei handelt es sich bei den Forderungen seitens des Finanzamts keinesfalls um bösartige Willkür. Vielmehr sind sie eine logische Folge der positiven Praxis-Entwicklung.  

So kommt es zu den „überraschenden“ Steuernachzahlungen

Die Ursache dafür, dass die meisten Praxisinhaber im 3. Jahr ihrer Selbstständigkeit von massiven steuerlichen Forderungen überrascht werden, liegt in der typischen wirtschaftlichen Entwicklung nach einer Praxisgründung. Und der Tatsache, dass die meisten Ärzte den Zeitraum, in der die Steuerschuld entsteht und den, in dem sie beglichen werden muss, durcheinanderbringen.

Und so nimmt das Verhängnis seinen Lauf:

Das 1. Jahr der Selbstständigkeit: Direkt nach der Praxisgründung sind die Umsätze noch überschaubar. Dafür die Abschreibungen umso höher.

Das 2. Jahr der Selbstständigkeit: Im zweiten Jahr läuft die Praxis schon richtig gut. Da sich die Steuervorauszahlungen aber nach den niedrigen Umsätzen im ersten Jahr richten, hat der Arzt plötzlich eine Menge Geld auf dem Praxiskonto. Die Versuchung für hohe Privatentnahmen oder vorgezogene Investitionen in die Praxis ist jetzt besonders hoch.

Der Arzt hat Steuerschulden und nur einen Monat Zeit

Das 3. Jahr der Selbstständigkeit: Das Finanzamt bzw. die Realität schlägt nach Abgabe der Steuererklärung gnadenlos zu. Weil sich die Vorauszahlung nach dem Gewinn des ersten Jahres gerichtet hat und der Arzt im zweiten Jahr aber deutlich mehr eingenommen hat, hat er unterm Strich viel zu wenig Steuern gezahlt. Damit hat der Praxisinhaber plötzlich Steuerschulden. Und die treibt der Fiskus nun umgehend ein – und zwar mit Zinsen!

Die Nachzahlung für das Vorjahr ist in der Regel innerhalb eines Monats fällig. Wurde das Geld anderweitig investiert, ist der Praxisinhaber unter Umständen aber gar nicht „flüssig“.

Und das ist leider noch nicht alles.

Die Vorauszahlungen werden deutlich angehoben

Kaum hat der Arzt den ersten Schock überwunden, folgt direkt der zweite: Auf Basis der aktuellen Steuererklärung geht das Finanzamt für das kommende Jahr von deutlich höheren Gewinnen aus und schraubt die ab sofort fälligen Vorauszahlungen deutlich nach oben.

Die Praxisinhaber, die jetzt schon ein Liquiditätsproblem haben, bekommen anschließend noch den finanziellen Todesstoß. Weil die bisherigen Vorauszahlungen logischerweise auch zu niedrig waren, werden sie nachträglich  und rückwirkend zum 1.1. angehoben.  Wer die Steuererklärung erst Ende des Jahres abgegeben hat, muss den Betrag also fast für das gesamte Jahr erstatten. Die Zinsen noch gar nicht mitgerechnet.

Es gibt nur eine Lösung

Ärzte, die nicht in diese Schwierigkeiten geraten wollen, können nur eins tun: Vorbeugen und rechtzeitig ausreichend Rücklagen bilden. Wie hoch diese Rücklagen sein müssen und mit welchen finanziellen Auswirkungen Sie rechnen müssen, kann Ihnen der Steuerberater auf Basis Ihrer aktuellen Praxisumsätze berechnen.