Viele Menschen sammeln die Apotheken-Belege. Doch die allein reichen nicht, um die Kosten für Tabletten und Co. bei der Steuer angeben zu können.
(dpa/tmn) Medikamente und Heilmittel sind bei der Steuererklärung absetzbar. Deshalb sammeln viele Steuerzahler entsprechende Quittungen aus der Apotheke. Die Enttäuschung ist häufig allerdings vorprogrammiert, denn die Kosten werden nur anerkannt, wenn sie nachweislich einer notwendigen Therapie dienen. Die Voraussetzung: Die Medikamente wurden von einem Arzt oder Heilpraktiker mit Rezept verordnet, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Das gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, wenn man sie beim Finanzamt geltend machen will.
Muss der Patient das Medikament selbst bezahlen, sollten Hausärzte also dennoch ein Privatrezept ausstellen und auf dessen Bedeutung für die steuerliche Absetzbarkeit hinweisen.
Ob die Ausgaben die Steuerlast mindern, hängt außerdem davon ab, ob die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Diese hängt vom Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Sie liegt je nach Stufe zwischen einem und sieben Prozent des zu versteuernden Einkommens. Je niedriger dieses ist, desto eher wirken sich die Ausgaben für Erkältungsmittel, Medikamente oder Heilmittel steuerlich aus.
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