Übernimmt der Praxisinhaber die Kosten für ein Monatsticket seiner MFA, fällt für die Zuwendung nicht zwangsläufig eine Steuer an. Wer die Fahrkarte genügend beruflich nutzt, zahlt keine Abgabe an das Finanzamt. Dafür gibt es jedoch zwei Berechnungsmethoden.
(dpa/tmn) Angestellte Mitarbeiter einer Arztpraxis, die sich privat eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr kaufen, können die Ticketkosten unter Umständen steuerfrei von ihrem Arbeitgeber erstattet bekommen.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Monatskarte auch für Dienstfahrten genutzt wird. Dies geht zumindest aus einem Runderlass der Senatsverwaltung Berlin hervor, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.
Berechnung der erstattungsfähigen Kosten
Zur Berechnung der erstattungsfähigen Kosten bei einem Monatsticket gibt es zwei Wege: Es wird prozentual ermittelt, in welchem Verhältnis die Monatskarte privat und beruflich genutzt wird. In Höhe des beruflichen Anteils kann dann eine steuerfreie Erstattung erfolgen. Oder der Arbeitnehmer listet die durch das Monatsticket ersparten Einzelfahrkosten auf und lässt sich diesen Betrag vom Arbeitgeber ersetzen. Die Erstattung ist hier jedoch maximal auf die Kosten für das Monatsticket begrenzt.
Damit das Finanzamt diese zweite Variante akzeptiert, sollte der Arbeitnehmer die beruflichen Auswärtsfahrten detailliert dokumentieren, rät Klocke. Erstattet der Praxisinhaber die Kosten für die Dienstfahrten nicht, kann der Arbeitnehmer die Kosten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen. Dabei akzeptiert das Finanzamt pauschal 30 Cent je gefahrenen Kilometer.
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