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Keyman-Police hilft bei Ausfall von Fachpersonal

von Markus Weywara

Eine plötzliche Arbeitsunfähigkeit oder ein überraschender Todesfall kann nicht nur die Angehörigen, sondern durchaus auch den Arbeitgeber in große Not stürzen. Vor allem bei Spezialisten ist es wichtig, dass Praxis oder Klinik gegen den Ausfall abgesichert sind.

Der Begriff “Schlüsselperson” wird bei Ihnen sofort ein „Kopfkino“ einschalten, wenn

  • Sie eine wirklich wichtige Aufgabe erledigen mussten, die EDV streikte und der IT-Spezialist nicht verfügbar war.
  • Sie sich schon mal aus Ihrer Wohnung ausgesperrt haben und einem sehr sehr teuren Schlüsseldienst ausgeliefert waren.

Ähnlich sind Unternehmen von Mitarbeitern abhängig, die entweder Schlüsselpositionen besetzen oder aber als Spezialisten zumindest kurzfristig nicht ersetzbar wären, wenn sie ausfallen würden. Der größte Irrtum an dieser Stelle ist die Annahme, dass die hierarchische Position des Mitarbeiters entscheidend ist.

Der Ausfall kann nicht nur „wehtun“, er kann – insbesondere bei Unternehmen, welche ganz auf eine Person im Rampenlicht zugeschnitten sind, existenzgefährdend sein. Falls also Ihr Klinikname mit „Privatklinik Dr. …“ beginnt: Aufgemerkt!

In Abgrenzung zu einer üblichen Absicherung für den Todesfall oder einer Erwerbsunfähigkeit werden hier also nicht (nur) das private Umfeld bzw. die Hinterbliebenen abgesichert, sondern das Unternehmen. Im Folgenden erfahren Sie, wie die direkten und indirekten finanziellen Folgen dieses Verlustes analysiert, errechnet und abgesichert werden können.

Die finanziellen Folgen analysieren

  • Analyse der spezifischen Exposition:
    • Hat die Schlüsselperson Vollmachten, über die kein anderer verfügt?
      B. Geschäftskonten, Prokura etc.
    • Gibt es einen Notfallplan, in welchem Verantwortlichkeiten geklärt sind?
    • Ist auch die aktuelle finanzielle Situation dokumentiert? Hat der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer auch einen Überblick zu Versicherungen, Schließfächern etc.?
    • Sind die PINs, Codes und Passwörter zentral in einem (elektronischen) Safe hinterlegt, zu dem ein Notzugang besteht?
    • Ist Ihr Qualitätsmanagement nicht nur lästige Pflicht, sondern die Rettung?
      Dokumentenmanagement, Lieferanten- und Dienstleisterverzeichnisse, …
    • Ist Ihre Klinik/MVZ etc. bei der Sicherstellung von Leistungen (Kompetenz- und Zulassungswegfall!) in Konventionalstrafen gebunden? Typisches Beispiel ist die Vertragsgestaltung der Zurverfügungstellung von Operationskapazitäten.
    • Sind Vertreterlösungen gesucht, bevor sie notwendig werden?

Wenn Sie auf spezifische Zuweiser angewiesen sind, sollte dieser Kontakt mehrgleisig bestehen und nicht mit dem Ausfall einer Schlüsselperson zusammenbrechen. Niedergelassene Ärzte, welche schon mal ihre Erstkraft überraschend verloren haben, können ein Lied von diesem vielschichtigen Verlust singen!

Berechnung von Ausfall- und oder Vertreterlösungen

Allgemein:

  • Umsatz-/Gewinnverluste
  • Konventionalstrafen
  • Laufende Fixkosten
  • Kosten für Inanspruchnahme der Kontokorrent-Linie

Vertreterlösungen – falls es sie überhaupt gibt

  • Gehalt zzgl. Interims-Zuschlag (Agentur)
  • Suchkosten

Ersatzlösungen

  • Kosten für Personalsuche (bis 1,5 Jahresgehälter für Headhunter)
  • Übertragung von Knowhow, Einarbeitung, Effizienzverlust
  • Marketingkosten für PR bei Zuweisern, Patienten wegen drohendem Reputationsverlust

Worstcase: Unternehmensverkauf, Fusion, Umstrukturierung

  • Beratungskosten Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, M&A
  • Aufrechterhaltung eines Notbetriebes
  • Liquidität für Erbschaftssteuer, Aufdeckung stiller Reserven

Umfragen zufolge hat mehr als die Hälfte der Unternehmen nicht für den Ausfall wichtiger Leistungsträger vorgesorgt. Rund 17 Prozent geben an, einen Plan B „teilweise geregelt“ zu haben. Über die Hälfte aber hätte im Fall der Fälle ein Problem; knapp ein Viertel glaubt sogar, dann schließen zu müssen.

Insbesondere Unternehmen in der Start- und Aufbauphase sind verletzlich, da keine ausreichenden finanziellen und personellen Reserven und eine stabile Stellung am Markt bestehen. Die Geldgeber verlieren in dieser Phase auch schneller die Nerven und ziehen den Stecker.

  • Wie funktioniert eine Absicherung:

Im Wesentlichen besteht das Risiko der Schlüsselperson aus unfall- oder krankheitsbedingten Todesfällen, langen Arbeitsunfähigkeiten bzw. Berufs-/Erwerbsunfähigkeit.

Die meisten Neuerkrankungen betreffen die Altersgruppe zwischen 40 und 50 Jahren, also nicht die Schlüsselpersonen, welche schon für sich und ihr Unternehmen eine Exit-Strategie geplant haben.

Risiko Todesfall

  1. Hier kommen Risikolebensversicherungen zur Anwendung, deren Versicherungsnehmer das Unternehmen und deren Versicherte Person(en) die Schlüsselperson(en) ist/sind.
  2. Die Todesfallsumme sollte vorab auch bei einer Lebenserwartung von unter 12 Monaten der Schlüsselperson ausgezahlt werden.
  3. Die Absicherung sollte über den Einschluss einer Dynamik auch zukünftige Kostensteigerungen erfassen.

Risiko langer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall

  • Meist im Verbund mit dem Risiko der Berufs-/Erwerbsunfähigkeit wird hier ein vorgeschaltetes Tagegeld abgesichert.

Risiko Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

  • Für Unternehmen ist hier nicht die übliche monatliche Rente eine Lösung.
    Aus diesem Grund wird meist eine Einmalzahlung bei Eintritt einer „Schweren Erkrankung“ (Dread Disease) aus einem vorher vereinbarten abschließenden Katalog vereinbart.
  • Die häufigsten Krankheitsbilder sind Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Koma oder Querschnittslähmung. Bei guten Versicherern finden sich mehrere Dutzend abgedeckte Leiden in den Bedingungen.
  • Gute Angebote leisten auch, wenn die Schlüsselperson nach längerem Ausfall wieder arbeiten kann.
  • Auch sogenannte Grundfähigkeiten können abgesichert werden.

Allgemeine Hinweise

  • Bei Kapitalgesellschaften können die Versicherungsprämien als Betriebsausgaben abzugsfähig sein. Die Versicherungsleistung ist im Gegenzug eine steuerwirksame Betriebseinnahme. Bitte lassen Sie sich kompetent bei der Gestaltung beraten!
  • Eine Synchronisierung mit der privaten Absicherung der Schlüsselperson macht Sinn.
  • Sollte die Schlüsselperson z.B. in Zweigstellen international tätig sein, so ist ein weltweiter Versicherungsschutz unumgänglich.

Fazit: Das Thema der Schlüsselperson(en) in MVZ, Privatkliniken und spezialisierten Arztpraxen ist ein Schnittstellen-Problem aus den Bereichen Betriebswirtschaft, Risikomanagement und spezialisierter Versicherungsmakler.

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Markus Weywara

Herr Weywara hat sich nach seinem Studium zum Wirtschaftsingenieur mit zwei Aufbaustudiengängen zum Certified Financial Planner (CFP®) und Certified Foundation and Estate Planner (CFEP®) in der Beratung von Heilberufen und vermögenden Privatkunden spezialisiert.

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Author's imageIlias TsimpoulisChief Medical Officer bei Doctolib
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