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Lebensversicherung nicht voreilig kündigen

von André Gieße

Geldstapel, Geldanlage, Altersvorsorge, Rente, Figuren
Foto: TimeShops - stock.adobe.com

Die historisch hohe Inflation macht kapitalbildende Lebensversicherungen aktuell oft unrentabel. Sie aufzulösen ist bei Bestandsverträgen allerdings nicht immer sinnvoll. Darauf sollten Sie achten.

Zum Jahreswechsel ist der Höchstrechnungszins der Versicherer auf 0,25 Prozent gesunken. Der Neuabschluss einer Kapitallebensversicherung mit garantierter Verzinsung lohnt sich deshalb kaum mehr zur privaten Altersvorsorge. Doch jetzt stehen auch ältere Bestandsverträge auf dem Prüfstand. Denn erstmals seit Jahrzehnten gleichen die Renditen der meisten klassischen Lebensversicherungen die Geldentwertung durch die Inflation nicht mehr aus.

Historische 5,3 Prozent betrug die Teuerung in Deutschland im vergangenen Dezember. Dennoch hält die Europäische Zentralbank (EZB) an ihrer ultralockeren Geldpolitik fest. Eine Zinswende ist noch nicht in Sicht. Langfristig strebt die EZB zwar eine Inflationsrate von 2,0 Prozent an. Dieses Ziel wird voraussichtlich für 2023 und 2024 aber nicht erreicht. Bleibt das Niveau weiterhin darüber, vernichtet dies einen Teil des gesparten Vermögens.

Lebensversicherung nicht überstürzt kündigen

Branchenkenner raten dennoch davon ab, die Lebensversicherung überstürzt zu kündigen. „Betroffene sollten genau prüfen, ob eine Kündigung sinnvoll ist oder ob es Alternativen gibt“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Wegen der hohen Abschluss- und Vertriebskosten, die mit den gezahlten Erstbeiträgen verrechnet werden, führe eine frühe Stornierung zu einem hohen Vermögensverlust. Auch Überschüsse für die verbliebene Laufzeit und der Schlussbonus entfallen. Erst nach rund zwei Dritteln der Laufzeit kommen Versicherungsnehmer mit plus minus null aus den Verträgen raus. Bis Ende 2022 könnte sich der Inflationsdruck zudem schon verringert haben.

Daneben sollte der vertraglich vereinbarte Risikoschutz der Lebensversicherung in die Überlegungen miteinbezogen werden, der für den Erhalt der Police sprechen könnte. Wer sich damit gegen Tod oder Berufsunfähigkeit absichere, sollte weiter einzahlen, sofern er keine bessere Alternative habe, empfehlen Verbraucherschützer. Gegebenenfalls sei es auch sinnvoll, die Dynamik herauszunehmen – also die jährliche Erhöhung sowohl der Beiträge als auch Leistungen.

Für jemanden, der kurz vor dem Renteneintritt steht, lohnt es sich aus Sicht der Experten nicht unbedingt, die bestehende Lebensversicherung zu kündigen. Sie halten es für riskant, in der kurzen Zeit anderweitig vorzusorgen und etwa in Aktien zu investieren, wenn man das Geld zu einem bestimmten Termin benötigt.

Online-Tools helfen bei Entscheidung

Anders sieht Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg die Sache, sofern ein Sparer zwischenzeitlich eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, die ausreicht. Sie hält Lebensversicherungen ohne Risikoschutz grundsätzlich für die private Altersvorsorge als untauglich. Denn die Kosten seien oft enorm hoch und die garantierten Werte im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen üblicherweise schlecht. Eine Kündigung kann laut Becker-Eiselen auch dann sinnvoll sein, wenn der Versicherte das Geld dringend benötigt und er andernfalls einen Kredit aufnehmen oder bedienen muss, der mehr Zinsen kostet als der Vertrag erwirtschaftet.

Der Bund der Versicherten bietet Unentschlossenen auf seiner Webseite seit Kurzem eine kostenlose Entscheidungshilfe an. Mit wenigen Schritten erhalten Versicherte wichtige Einflussfaktoren und per Ausschlussverfahren auch ihre Optionen in einem Baumdiagramm aufgezeigt. Abhängig davon, ob sie bei Zwischenfragen mit ja oder nein antworten, erfahren sie, ob sie ihre private Lebensversicherung fortsetzen oder eher kündigen sollten. Für einen individuelleren Ratschlag bietet der Verband online einen Lebensversicherungsrechner auf Basis der aktuellen Vertragseckdaten an.

Verkauf der Police bringt mehr

Der Policenaufkäufer Partner in Life warnt zwar einerseits vor einem Wertverlust durch die Inflation, aber andererseits auch vor Panikreaktionen. Klassische, kapitalbildende Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, würden oft über eine gute jährliche Wertentwicklung verfügen, so die Zweitmarktexperten. Sie seien besser als alles, was aktuell im Neugeschäft zu Garantieprodukten oder auf Tagesgeld- und Festgeldkonten angeboten werde. Partner in Life rät daher davon ab, solche Altverträge zu kündigen.

Wer sich dennoch trennen möchte, sei oft mit einem Verkauf der Police besser beraten. Kundinnen und Kunden bekommen dabei mehr Geld als beim Storno von der Versicherungsgesellschaft und erhalten über den Verkauf hinaus einen reduzierten Todesfallschutz.

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Author's imageIlias TsimpoulisChief Medical Officer bei Doctolib
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