Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Wer in einen Rechtsstreit verwickelt wird, muss meist tief in die Tasche greifen. Und die Gefahren im Praxis- und Privatalltag lauern überall: Es wird ein defektes Medizingerät geliefert. Privatpatienten zahlen nicht. Der Grundstücksnachbar oder der Eigentümer der Praxisräume macht Schwierigkeiten. Die Sprechstundenhilfe klagt. Die Kassenabrechnung läuft falsch. Bei einem Autounfall bringt der Gegner falsche Zeugen. Aber egal, welchen Bereich es betrifft, für alle kann man sich versichern.

Arzthaftpflicht deckt nicht alles

Denn Rechtsschutzversicherungen sind nach dem Bausteinprinzip aufgebaut: Privat-, Praxis-, Spezialstraf-, Verkehrs- sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz können einzeln oder als Paket abgeschlossen werden. Versichern kann man auch den Lebenspartner, die Kinder sowie die MFA. Auch im Ausland  – egal ob beruflich oder privat – können für dort eintretende private Rechtsschutzfälle die Kosten übernommen werden. Höhe und Dauer variieren nach gewähltem Tarif. Bei Reisen oder Aufenthalten in Europa hat der

Schutz meist keine zeitliche Begrenzung

Auch der Strafrechtsschutz ist für Praxisinhaber wichtig. Was viele nicht wissen: Im Strafverfahren ist nicht die Arzthaftpflicht-Police zuständig, sondern die Rechtsschutzversicherung. Die Haftpflicht deckt nur das zivile Risiko ab – also den möglichen Schadenersatz an geschädigten Dritten. Die Anwalts- und Gerichtskosten sind, bei negativem Prozessausgang, Sache des Arztes beziehungsweise seiner Police.

Übernahme nur bei Erfolgsaussicht

Bei der Wahl des Versicherers ist die Prämienhöhe nur ein Argument. Entscheidender kann sein, ob der Versicherer umgehend eine Deckungszusage erteilt, wenige Unterlagen verlangt oder eine Schadenshotline mit Anwaltsservice bietet. Allerdings tragen Kunden immer ein Restrisiko, das nicht zu unterschätzen ist. Wenn die Gesellschaft den möglichen Prozessausgang negativ sieht, bietet sie keine Deckung.

Es gibt dann aber auch Alternativen: Prozessfinanzierer übernehmen gegen Erfolgsbeteiligung die Kosten vielversprechender Gerichtsprozesse. D.A.S. etwa kassiert im Erfolgsfall (Mindest-Streitwert: 50.000 Euro) 30 Prozent des Ertrages bis 500.000 Euro und 20 Prozent vom darüber liegenden Ertrag. Fazit: Für ein Rechtsschutzpaket sind Berufsrecht- und Verkehrsrechtsschutz besonders wichtig.

Prozesskosten

Bei einem Streitwert von 10.000 Euro liegen die Kosten für Gericht, den eigenen und gegnerischen Anwalt im Zivilverfahren in der 1. Instanz bei 4.090 €. In der 2. Instanz bei 8.821 €.