In den vergangenen Artikeln der Beitragsserie zum Thema Ärzteversorgung wurden die Pflichtelemente Versorgungswerk und Zusatzversorgungskassen sowie die freiwillige betriebliche Zusatzversorgung beleuchtet. Die vierte Ebene der Altersvorsorgepyramide des Experten-Onlineportals altersversorgung-aerzte.de ist der privaten und staatlich geförderten Altersversorgung für angestellte Ärzte gewidmet. Besser bekannt als Riester- und Rürup-Rente. Teil 4 der Artikelserie hinterfragt die jeweiligen Vor- und Nachteile beider Modelle.
Bei der privaten Altersversorgung besteht die staatliche Förderung in der Steuerfreiheit der Beiträge zur Altersvorsorge oder aber durch die Zahlung von Zulagen. Ähnlich wie auch bei der betrieblichen Altersversorgung wird die staatliche Förderung an Auflagen geknüpft. So soll es fast nur Rentenleistungen und kaum Kapital-Auszahlungsmöglichkeiten geben.
Für die Altersvorsorge von Ärztinnen und Ärzten stehen zwei Möglichkeiten der staatlich geförderten Altersversorgung zur Verfügung – die sogenannten Riester- und Rürup-Renten.
Riestern: Nur für Ehepaare
Was eine Riester-Rente betrifft, sind Ärzte aufgrund ihrer Pflichtversorgung grundsätzlich nicht förderberechtigt. Wenn sie jedoch mit einem Ehepartner verheiratet sind, welcher Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, sind sie mittelbar förderberechtigt. Das heißt es müssen Eigenbeiträge geleistet werden, um eine Riesterförderung zu erhalten, die sich am Einkommen des Ehepartners und an der Anzahl der gemeinsamen Kinder orientieren. Unterm Strich ist dabei auch bei einer geringen Eigenleistung eine relativ hohe staatliche Förderung möglich. Zur Sicherung des Lebensstandards im Alter genügt dieser Baustein alleine jedoch nicht.
Rürup: Alternative zur betrieblichen Altersvorsorge
Die Rürup-Rente – ursprünglich für Selbstständige geschaffen – ist noch stärker an die Bedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung angelehnt. Einmal in dieses Modell eingezahlte Beiträge sind nur in Form der vereinbarten Renten zurückzubekommen. Ärztinnen und Ärzte müssen allerdings aufpassen, denn in die Pflichtversorgung des Versorgungswerkes geflossene Beiträge mindern die förderbaren Rürup-Beiträge. Wer dies übersieht, zahlt womöglich Gelder in ein Produkt, das nicht gefördert wird und über die er auch keine Verfügung mehr hat.
Trotzdem ist eine Rürup-Rente in bestimmten Fällen für angestellte Mediziner durchaus interessant: Wenn in der Klinik keine Möglichkeit zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung besteht, für Ärzte, die gesetzlich krankenversichert sind, und für die eine betriebliche Altersversorgung aus Renditegesichtspunkten nicht lohnenswert ist, sowie für Ärzte, die häufig den Arbeitgeber wechseln. Soweit die Freibeträge nicht schon durch die Pflichtversorgung des Versorgungswerkes aufgebraucht worden sind, ist dann auch der Aufbau einer hohen Altersvorsorge möglich. Fazit: Wer auf der Suche nach alternativen, frei wählbaren und chancenreichen Kapitalanlagen für seine Altersvorsorge ist, wird bei der Rürup-Rente am ehesten fündig.
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