Bei Problemen mit Patienten, Versicherungen oder Dienstleistern benötigen Ärzte manchmal die Unterstützung eines Anwalts. Die Mediziner sind gut beraten, für solche Fälle eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Der anspruchsvolle Privatpatient weigert sich, seine Rechnung zu bezahlen. Der Hersteller des sündhaft teuren Ultraschallgeräts sieht keinerlei Veranlassung, die Maschine trotz technischer Fehler auszutauschen. Der Eigentümer der Praxisräume verlangt eine erstaunlich hohe Mieterhöhung – und ist zu keinerlei Zugeständnissen bereit.
In Konstellationen wie diesen ist Streit programmiert und eine Eskalation bis hin zum Gerichtsverfahren keine Seltenheit. Jahr für Jahr werden in Deutschland nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) rund 3,7 Millionen Klagen eingereicht. Das sorgt nicht nur für eine chronisch überlastete Justiz – sondern beschert den Prozessbeteiligten auch erst mal horrende Kosten. In Gerichtsverfahren, die sich über mehrere Instanzen hinziehen, werden allein für Anwalts- und Gerichtskosten schnell hohe vierstellige Summen fällig. Soweit die schlechte Nachricht.
Die gute: Das Kostenrisiko lässt sich minimieren. Durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Eine solche Police ist nach Meinung von Verbraucherschützern zwar weniger wichtig als zum Beispiel eine Berufsunfähigkeits- oder Haftpflichtversicherung. Wenn es zum Schwur kommt, ist es allerdings ziemlich praktisch, als „Anwalts Liebling“ aufzutreten.
Bedürfnis nach Rechtsschutz steigt
Diese Auffassung scheinen auch viele Deutsche zu teilen. Mehr als 3,3 Milliarden Euro zahlen die Bundesbürger derzeit an Beiträgen für ihre rund 21 Millionen Rechtsschutzpolicen. Das geht aus dem aktuellen „Statistischen Taschenbuch“ des GdV hervor. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren gab es in Deutschland erst 19,5 Millionen solcher Verträge.
Um wirklich gut versichert zu sein, genügt es für niedergelassene Ärzte aber nicht, ein Standard-Produkt für jedermann zu erwerben. Auch sollten Praktiker nicht am falschen Ende sparen. Manche Billigtarife enthalten mehr Leistungsausschlüsse als Zusagen und schützen im Ernstfall nur unzureichend.
Stattdessen empfehlen Experten, bei Allianz und Co nach maßgeschneiderten Angeboten für Mediziner zu fragen, die auf die speziellen Bedürfnisse von niedergelassenen Ärzten zugeschnitten sind.
Knackpunkt Kleingedrucktes: Was vor dem Abschluss wichtig ist
Rechtsschutzpolicen für freiberufliche Ärzte umfassen in der Regel drei Komponenten:
- den Berufsrechtsschutz,
- den Privatrechtsschutz und
- den Verkehrsrechtsschutz.
Die Höhe der Beiträge bemisst sich (unter anderem) nach der Größe der Praxis: Ein Arzt mit bis zu drei Angestellten muss mit 300 bis 500 Euro Jahresprämie kalkulieren.
Nicht automatisch versichert sind vielfach Steuerrechts-, Datenrechts- oder Internetrechtsschutz. Auch der – grundsätzlich sinnvolle – Vertrags- und Sachrechtsschutz ist nicht in allen Verträgen enthalten, sondern muss gegen Aufpreis dazu gebucht werden.
Ist der eigene Bedarf definiert, sollten Ärzte die Feinheiten festzurren, und die folgenden Fragen klären.
- Deckt der Praxisrechtsschutz in einer Gemeinschaftspraxis auch Streitigkeiten zwischen den Partnern ab? Und wenn nein: Lohnt es sich, diesen Bereich zusätzlich zu versichern?
- Wie ist es um den eigenen Forderungs- und Inkassorechtsschutz bestellt? Er kann sich für Praxen lohnen, die viele Selbstzahler unter ihren Patienten haben und nicht mit privatärztlichen Verrechnungsstellen kooperieren.
- Welche Mitgliedschaften in Berufsverbänden bestehen? Bieten sie die Möglichkeit einer vergünstigten Rechtsschutzversicherung – oder ist eine solche unter Umständen sogar mit dem Mitgliedsstatus verbunden?
- Wie stehen die Chancen, durch einen Selbstbehalt die Kosten zu reduzieren?
- Hat der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht im Schadensfall? Wenn ja, ist Ärzte dringend zu raten, Versicherung nur in Anspruch nehmen, wenn es um größere Summen geht. Bagatellstreitigkeiten hingegen sollten auch gut versicherte Niedergelassen erst einmal ohne Anwalt zu klären versuchen.
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