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Worauf es bei der Kfz-Versicherung ankommt


Auch viele Ärzte kennen sie zur Genüge – die Jagd nach der günstigsten Kfz-Versicherung. Wer über einen Wechsel nachdenkt, muss sich allerdings beeilen. Da die meisten Kfz-Versicherungsverträge zum Ende des Kalenderjahres kündbar sind – mit Frist von einem Monat – ist eine Kündigung nur noch bis 30. November möglich.

Auch wenn es jetzt schnell gehen muss: Der Check kann sich lohnen.  „Wie bei allen Verträgen sollte man aufmerksam das Kleingedruckte in den eingeholten Angeboten lesen, denn nur wenn die Versicherungsbedingungen den entsprechenden Schadensfall vorsehen, kommt der Versicherer dafür auf“, rät Claudia Frenz, Pressereferentin beim Bund der Versicherten e.V. (BdV).

Darauf sollten Kunden achten

Auf folgende Dinge sollten Sie achten: Die Deckungssumme bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 100 Millionen Euro betragen. Bei der Kaskoversicherung sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten.

Auch sollten über die Wildschadensklausel Schäden durch Kollision mit Tieren jeder Art versichert sein, also auch bei einem Unfall durch einen herrenlos herumlaufenden Hund. Wichtig ist auch, dass Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelung und deren Folgeschäden in den Kaskobedingungen abgesichert sind.

Vereinbarung einer Selbstbeteiligung

Sinnvoll ist auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko- sowie 300 Euro oder 500 Euro in der Vollkaskoversicherung. Denn, nach einem Schadensfall kann der Vertrag außerordentlich durch den Versicherer, aber auch durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden. Wird eine Kaskoversicherung vonseiten des Versicherers gekündigt, erschwert dies einen Anschlussvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft.

Oft bieten Versicherer Rabatte bei Vereinbarung einer Werkstattbindung an. Ist das Auto jedoch geleast oder kreditfinanziert, sollten Versicherte vorab prüfen, ob sie sich gegenüber dem Kredit- oder Leasinggeber verpflichtet haben, ihr Auto nur in vom Hersteller autorisierten Werkstätten reparieren zu lassen. Diese Werkstätten müssen nicht zwangsläufig auch Vertragswerkstätten des Versicherers sein.

Weitere Informationen zur Kfz-Versicherung bietet der Bund der Versicherten auf seiner Seite an.

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