Ärzte, die sich auf dem Bewertungsportal Jameda in einem positiven Licht darstellen möchten, können kostenpflichtige Werbung schalten. Wer sein Geld allerdings lieber in gekaufte Bewertung investiert, bekommt Ärger mit dem Unternehmen.
Jameda ist erneut erfolgreich gegen mehrere Ärzte vorgegangen, die ihre Bewertungen auf dem Online-Arztbewertungsportal manipulieren wollten. Die Ärzte hatten einen Anbieter gekaufter Online-Bewertungen beauftragt, positive Erfahrungsberichte auf jameda zu platzieren. Die Manipulationsversuche wurden laut Jameda von der internen Qualitätssicherung identifiziert. Die betroffenen Ärzte – darunter auch zahlende jameda Kunden – wurden abgemahnt.
Eine von den Ärzten unterschriebene strafbewehrte Unterlassungserklärung soll nun sicher stellen, dass diese weitere Manipulationsversuche in Zukunft unterlassen. Dr. Florian Weiß, Geschäftsführer von jameda: „Agenturen, die Ärzten manipulierte Bewertungen anbieten, und Ärzte, die dieses Angebot in Anspruch nehmen, handeln wettbewerbswidrig. Zudem führen sie Patienten auf der Suche nach dem passenden Arzt bewusst in die Irre. Um dies zu verhindern, gehen wir rigoros gegen Anbieter und Käufer vor und löschen die entsprechenden Arztbewertungen umgehend“.
Null Toleranz bei Manipulationsversuchen
Die Wahrscheinlichkeit aufzufliegen, ist jedenfalls groß: Um Manipulationsversuche zu verhindern, hat Jameda eine engmaschige Qualitätssicherung mit einem selbstlernenden Prüfalgorithmus implementiert, der auffällige Bewertungen herausgefiltert. Gegen gkaufte Arztbewertungen leitet Jameda grundsätzlich rechtliche Schritte einleitet. So darf beispielsweise die Firma „Five Star Marketing UG“ nach einer erfolgreichen einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht München I keine jameda Bewertungen mehr anbieten.
Weitere Informationen zur jameda Qualitätssicherung: unter www.jameda.de/qualitaetssicherung/
Anzeige
Der abgeheftete Befund – Organisationsfehler als grobe Behandlungsfehler
Neben Fehlern im Bereich der eigentlichen medizinischen Behandlung können auch Organisationsfehler als grobe Behandlungsfehler zu werten sein. Praxisinhaber sind daher verpflichtet, durch geeignete o... Mehr
Weitere Artikel zum Thema:
Auch Ärzte sollen geschützt werden
Jameda: Gekaufte Arztbewertungen sind reine Geldverschwendung
Wirtschaftliche Probleme zwingen Selbstständige in die Knie
Zahl der Apotheken auf 30-Jahres-Tief
Mit 19.500 Euro dotiert
Deutscher Preis für Patientensicherheit ausgelobt
Grafik der Woche
Corruption Perceptions Index: Wie käuflich ist die Welt?
Doppelter Vorteil für Patienten
Widerrufsrecht gilt auch für Online-Apotheken