Der Mindestlohn ist mit dem Jahreswechsel gestiegen. Minijobber sollten aber aufpassen: Kommen sie jetzt über 450 Euro pro Monat, kann das teuer werden.
(dpa/tmn) Seit dem 1. Januar gilt ein höherer Mindestlohn. Statt 9,19 Euro müssen jetzt 9,35 Euro gezahlt werden, darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin. Das gilt auch für Minijobs. Die Grenze von 450 Euro pro Monat darf aber durch den höheren Lohn nicht überschritten werden.
«Minijobber, bei denen vertraglich eine feste Arbeitsstundenanzahl in der Woche oder im Monat vereinbart ist, sollten nun prüfen, ob sie trotz des gestiegenen Mindestlohns noch innerhalb des Grenzbetrags bleiben», rät BVL-Geschäftsführer Erich Nöll.
Minijobber mit mehreren Jobs sollten tätig werden
Auch niedergelassene Mediziner, die Mini-Jobber beschäftigen, sollten die Verträge jetzt genau prüfen. Der Grund: Wenn der Grenzbetrag überschritten wird, wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungs- und steuerpflichtig. «Durch das Überschreiten der Minijobgrenze kann es trotz höheren Stundenlohns dazu kommen, dass für den Arbeitnehmer am Ende weniger Geld übrig bleibt», erklärt Nöll.
Insbesondere Beschäftigte mit mehreren Minijobs sollten überprüfen, ob sie innerhalb der Grenze bleiben bzw. vom Arbeitgeber darauf hingewiesen werden, da die einzelnen Arbeitgeber hier keine Prüfmöglichkeit aller Verträge haben.
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